Beiträge von timMuc2023

    Ist diese BU-Versicherung noch an eine andere Versicherung gekoppelt?
    Nein, keine Kopplung an andere Versicherungen. Es handelt sich um eine Allianz-Berufsunfähigkeitspolice.

    Versicherungsbeginn war der 01.03.2014, Versicherungsablauf ist der 29.02.2056, "Bis Endalter 63 Jahre.

    Berufsunfähigkeitsrente Plus bei Berufsunfähigkeit vor dem 01.03.2056:
    Rentenzahlung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, Garantierente, längstens bis 29.02.2056 von monatlich 700,00 EUR

    Beitragsbefreiung Plus bei Berufsunfähigkeit vor dem 01.03.2056: für die Dauer
    der Berufsunfähigkeit Befreiung von der Beitragszahlungspflicht, längstens bis
    29.02.2056


    • Zuwachs
    Durch den dynamischen Zuwachs von Leistung und Beitrag erhöht sich der monatliche Beitrag für diese Versicherung
    jährlich um 3 %. Jede Beitragssteigerung führt zu einer Erhöhung der versicherten Leistungen. Die Leistungen aus Zuwachs werden mit dem Rechnungszins und den Annahmen zur Lebenserwartung berechnet, die zum jeweiligen Zeitpunkt
    der Beitragserhöhung maßgebend sind.

    Danke für eure bisherigen Hinweise.

    Das Thema BU/Krankengeld gleichzeitig haben wir so von unserem Versicherungsvertreter erklärt bekommen, aber anhand des genannten Artikels scheint sich dies ja nicht auszuschließen. Das wäre schon einmal eine große Hilfe. Mein Eindruck war leider schon vorab dass der besagte Herr selbst wenig Ahnung von der Materie hat.

    Und ja in der Tat die 918,00 EUR BU Rente sind leider nicht sehr viel.

    Hallo zusammen,

    meine Freundin ist 32 Jahre alt und seit 01.01.2025 Zeit krankgeschrieben. Hintergrund ist ein schwerer Unfall in Thailand Ende 2024, bei dem wir beide verletzt wurden. Durch einen Wirbelbruch in der Wirbelsäule ist sie nur knapp einer Querschnittslähmung entkommen. Beruflich war sie bisher als Operationstechnische Assistentin (OTA) tätig – ein körperlich sehr anspruchsvoller Job, der langes Stehen und körperliches Tragen erfordert.

    Da sich ihre Genesung bisher sehr hinzieht, haben wir bei ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vorsorglich einen Antrag auf BU-Rente gestellt.

    Die Ärzte gehen aktuell zwar davon aus, dass eine vollständige Heilung eventuell im Laufe des nächsten Jahres möglich ist. Momentan ist ihr Bein aber weiterhin gelähmt, der Fuß ebenfalls, und es bestehen anhaltende Schmerzen sowie nervliche Belastungsstörungen. An Arbeiten ist derzeit nicht zu denken.

    Nun haben wir erfahren, dass bei Bewilligung der BU-Rente kein Krankengeld mehr von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird – und das Krankengeld liegt deutlich über der Höhe der BU-Rente (aktuell 918 € BU-Rente).

    Deshalb überlege ich, ob es nicht sinnvoller wäre, den BU-Antrag vorerst zurückzuziehen und weiterhin Krankengeld zu beziehen. Die Differenz sind ca 1.100,00 EUR per Monat.

    Die Leistungs-Bestätigung der Allianz-Versicherung liegt uns bereits vor, hier möchte man ab dem 01.07.2025 die 918,00 EUR im Monat überweisen.

    Was uns beschäftigt:

    • War es ein Fehler, die BU so früh zu beantragen?

    • Sollen wir die Krankenkassen schon darüber informieren?

    • Kann man einen BU-Antrag einfach zurückziehen, wenn noch keine Leistungen ausgezahlt wurden? (Vielleicht klappt eine Heilung ja sogar noch im Rahmen der Krankengeld-Periode? Niemand weiß das aktuell so genau)

    • Hat jemand Erfahrungen damit? Gab es Probleme mit der Krankenkasse oder später mit der Versicherung?

    • Wie wirkt sich das auf die gesetzliche Rente aus? Ich habe gelesen, dass man während des Bezugs einer privaten BU-Rente keine Rentenpunkte sammelt – das macht mir Sorgen.

    • Darf man während der BU-Rente (teilweise) arbeiten, z. B. einen Minijob ausüben oder in Teilzeit in den alten Job zurückkehren? Wie findet man heraus, was erlaubt ist?

    • Was ist von dem Thema Erwerbsminderungs-Rente in diesem Fall zu halten?

    Ich würde mich sehr über eure Meinungen und Erfahrungen freuen! Es gibt leider zu jedem Themen-Gebiet unzählige Meinungen und Fachseiten die für uns teilweise nur sehr schwer zu begreifen sind.

    Herzlichen Dank vorab

    Hallo epsilon2,

    für das Jahr 2022:

    Summe Bruttoarbeitslohn: 115.465,00 EUR

    davon bereits durch den AG abgeführter Solidaritätszuschlag: 1.027,68 EUR

    Nachzahlung lt. Steuerberater: Solidaritätszuschlag: 798,92 EUR

    für das Jahr 2021:

    Summe Bruttoarbeitslohn: 103.435,00 EUR

    davon bereits durch den AG abgeführter Solidaritätszuschlag: 657,40 EUR

    Nachzahlung lt. Steuerberater: Solidaritätszuschlag. 758,93 EUR

    Danke für eure Hilfe!

    Gruß

    VIelen Dank für die Antworten.

    Es geht um die Jahre 2021 + 2022.

    Wie gesagt bis dato habe ich immer einige wenige hunderte Euro zurück bekommen, hauptsächlich wegen der km Pauschale (ohne Firmenwagen).

    Lt. meinem Steuerberater wurde durch meinen AG zu wenig Solidaritätszuschlag abgeführt, daher die Nachzahlung.

    Die Aussage "pro Jahr" bezieht sich ebenfalls auf die Jahre 2021 + 2022, hier geben sich jeweils ca. 800 EUR Soli-Nachzahlung.

    Vielen Dank + Grüße

    Hallo zusammen,

    mich beschäftigt folgende Frage: Sollte ich eine Einkommenssteuer Erklärung abgeben oder nicht?

    Zu mir: 33 Jahre alt, Angestellter, keine Immobilien. Dieses Jahr erstmalig in ETF/Aktien investiert (kleines 5 Stelliges Depot).

    Bisher habe ich immer meine Einkommensteuer Erklärung abgegeben und auch immer kleinere Beträge zurück bekommen.

    Aufgrund neuer Umstände (Firmenwagen + Bonuszahlungen) kommt nun pro Jahr eine Nachzahlung für den Solidaritätszuschlag iHv ca. 800 EUR pro Jahr raus.

    Mein Steuerberater weist darauf hin dass ich gar nicht zur Abgabe verpflichtet bin.

    Nun bin ich mir unsicher was ich tun soll, nicht abgeben? Bedeutet dass dann im Umkehrschluss dass das Finanzamt irgendwann auf mich zu kommt und eine Nachzahlung einfach festsetzt?

    Wie verhält es sich wenn ich irgendwann doch zur Abgabe verpflichtet bin, werden dann alle zurückliegenden Jahre auch wieder angefordert?

    Herzlichen Dank vorab und ein schönen Sonntag

    Hallo zusammen,

    die DKB hat seit 17.04. mein Konto gesperrt, Grund: Hacking-Verdacht.

    Das konnte ich leider bisher nur über eigenständiges Nachfragen in der Hotline erfahren, Kommunikation seitens DKB bisher in schriftlicher Form: keine.

    Nun rufe ich seit dem 18.04. täglich in der Hotline an und bekomme jeden Tag neue Aussagen, ich möge mich noch 5 Tage gedulden, die Unterlagen seien schon unterwegs, nun dauert es erneut 2 Wochen bis ich überhaupt eine Rückmeldung bekomme, solange möge ich abwarten.

    Wie würdet ihr in so einem Fall vorgehen?

    Herzlichen Dank

    Gruß