Vorauszahlung der PKV Basis-Beiträge als Angestellter - wie funktioniert das steuerlich und mit der Versicherung?
Ich bin bei der Hanse Merkur versichert, bin Angestellter und würde gerne wissen, wie das in meinem Fall funktioniert.
Meine erste Frage ist, ob es möglich ist, die Basisbeiträge im Jahr 2023 für 2023, 2024, 2025 und 2026 im Voraus zu bezahlen, also für das laufende Jahr plus drei Jahre im Voraus. Entspricht dies der Vorstellung von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 4 EStG?
Zweitens frage ich mich, ob die Versicherung die Arbeitgeberbescheinigungen für die Jahre 2024-2026 erstellt und ob die Beiträge des Arbeitgebers in diesem Zeitraum normal geleistet werden? Oder kann es passieren, dass die Beiträge des Arbeitgebers wegfallen?
Schließlich würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, nur die Basisbeiträge im Voraus zu leisten und die Beiträge, die über die Basisbeiträge hinausgehen, in den jeweiligen Jahren zu leisten. Ist dies sowohl steuerlich als auch durch die Versicherung abbildbar?
Das würde bei mir mit oben beschriebener Annahme pro Jahr gerechnet einen Unterschied von 241 Euro netto ausmachen. Könnte mir aber auch vorstellen, dass Versicherungen da nicht mitmachen oder das Finanzamt keine Unterscheidung akzeptiert und die Beiträge selbst anders aufteilt.
Galileo hatte davon berichtet die nur halben Beiträge im Voraus zu leisten, um die Arbeitgeberbeiträge zu neutralisieren. Es wäre schön zu erfahren, ob das geklappt hat.
Ich würde mich sehr über Antworten und Erfahrungen zu diesem Thema freuen.