Beiträge von felted

    Das leuchtet mir ehrlich gesagt nicht ein. Die ETF sind thesaurierend. Das bedeutet es greift die Vorabpauschale. Diese ist bei 200.000 ETF Vermögen aber nicht im Bereich von 10.000 Euro, sondern deutlich drunter. Darum würde mich interessieren, warum der Grundfreibetrag überschritten wurde. Wurden Wertpapiere verkauft und dabei Gewinne realisiert?

    Als Einkommen gilt die Vorabpauschale, das sind nach Teilfreistellung 200 T€ * 2,29% * 70% * 70% (zweimal 70%!) oder etwa 2450 €. Wo ist der Grundfreibetrag da überschritten?

    Das habe ich komplett falsch verstanden.
    Ich dachte die Bank nimmt als Berechnungsgrundlage den (fiktiven weil reinvestieren) Gewinn der in einem Jahr erziehlt wurde als Grundlage. Und 2024 war das bei 200k eine Menge.

    Hab echt keine Ahnung. Zum Glück habe ich nur in ETFs investiert.

    Hallo,

    durch ein Erbe hat mein Kind 200k erhalten, welche ich in drei ETFs (thesaurierend, auf ihren Namen) angelegt habe.
    Der Grundfreibetrag 2024 liegt bei 11.784 €.

    Diesen möchte ich mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung geltend machen.

    Natürlich wurde der Grundfreibetrag bei weitem überschritten.

    Ist es richtig, dass wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten die Nichtveranlagungsbescheinigung nicht ausgestellt wird? Wird in diesem Video behauptet:

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    Wenn dem so ist, bedeuted dies doch, dass ab dem ersten Euro Steuern bezahlt werden müssen.


    Grüße, Detlef

    Hallo,

    ich möchte für meine zwölf Jahre alte Tochter und für mich (52) jeweils 150.000 Euro anlegen.

    Ich selber habe ein Konto bei Scaleable Capial und dort zwei ETF als Sparplan laufen:

    - Vanguard FTSE All-World UCITS ETF

    - iShares Core S&P 500 UCITS ETF

    Leider bietet Scalable Capital kein Kinderdepot an.

    Mein Giro ist bei der DKB.

    Habe schon viel im Forum gelesen und kann ich nicht entscheiden.

    Wäre froh, wenn mir jemand sagen könnte, was ich tun soll :)

    Grüße & Danke, Detlef