Beiträge von Harryken

    Der Preis einer Aktie ergibt sich aus Angebot und Nachfrage

    Alle Verkaufs- und Kaufangebote laufen an den Kapitalmärkten, also den internationalen Börsen, zusammen. Wenn mehr Marktteilnehmer kaufen als verkaufen wollen, steigt der Aktienkurs, ist es umgekehrt, fällt er. Bei häufig gehandelten Aktien ändert sich der Preis sekündlich.

    Zur Berechnung des KBV (Kurs-Buchwert-Verhältnis) teilen die Anleger den Kurs einer Aktie durch ihren Buchwert. Der Buchwert ist das Eigenkapital einer Firma, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien, auch als Marktkapitalisierung bezeichnet.

    Natürlich ist alles mit einem gewissen Risiko verbunden. Sollte auch keine Empfehlung sein, sondern nur mal ein Denkanstoß. Einzelaktien, natürlich nur von Firmen, die schon sehr lange existieren. (z.B. Siemens). Natürlich gibt es noch andere Geldanlagen, die weniger Risiko beinhalten, haben aber auch wenig Rendite....... (Tages/Festgeld)

    So anlegen, das die sogenannte "Renten-Lücke" ausgefüllt wird!

    Ich hatte einen ähnlichen Betrag zur Verfügung, und habe den Betrag gesplittet!

    Das heißt, ein drittel in "Dividenden-Starke" Aktien angelegt! (Nicht mehr schauen, ob die rauf oder runter gehen!) Wichtig ist, recherchieren, ob die immer regelmäßig gezahlt haben! Ein drittel im Verleih, mit guter Rendite,(auch gut vergleichen, und recherchieren!) und ein drittel als Rücklage. Davon ein Teil aufs Tagesgeld-Konto,(Urlaub?) und ein Teil zu Hause für Notfälle. Von den Jährlichen Erträgen, wird jeden Monat ein erforderlicher Teil aufs Konto zur Renten-Lücke, überwiesen! Wie du es dann machst, musst du selbst wissen. LG

    Na ja, dann muss ich das wohl so akzeptieren. (Verbraucherzentrale meldet sich auch nicht!)

    Wenn man bedenkt, das mein alter Anbieter, 0,43 ct. haben wollte, und jetzt 0,30,45 ct, dann ist das schon ein Unterschied! Da gute ist ja, man kann monatlich kündigen! Die 20,- € werde ich dann mit dem "Neukundenbonus", von 50,- € verechnen! Mal sehen wies dan weitergeht.

    Vielen Dank für die vielen Antworten!

    Tolle Truppe hier!

    Gruß

    Harryken

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    Vielen Dank erstmal, für die schnellen Antworten!

    Das hilft mur nun, die richtige Entscheidung zu treffen. Habe jetzt mal im "Messstellen-Gesetz", nachgeschaut, und da ist kein Hinweis zu finden, das die das nicht mehr abrechnen dürfen! Also ist diese Aussage schon mal falsch! Wege , wie Achim Weiss, schon sagte, werde ich in einer email-Antwort darauf "naiv" hinweisen. Auch werde ich mal einen AGB-Auszug dabei legen.

    Geht hier zwar nur um 20,- €, aber mir geht es einfach ums Prinzip, ob das so rechtens ist!

    Hallte euch mal auf dem Laufenden, wie das weitergeht!

    Zur Not kann man ja heutzutage leicht wieder wechseln.

    Gruß und schönen Tag noch an alle. :)

    Hallo liebes Finanztipp-Team,

    ich habe kürzlich meinen Strom-Lieferanten gewechselt!(immergrün) Nun bekam ich vom "Netzbetreiber“ (Westnetz) eine Aufforderung für ein Lastschriften-Mandat, für den Messstellenbetrieb! In den AGBs des neuen Lieferanten, steht aber, dass diese Endgelte in dem Strompreis einkalkuliert sind!

    Auf Anfrage, an “immergrün“, gab‘s die Antwort, dass die Kosten der Messstelle, (bestimmt vom Gesetzgeber),ab 01.10. 2017, nicht mehr abgerechnet werden dürfen. !?

    In dem Messstellen Betreiber-Gesetz, konnte ich jedoch keinen Hinweis darauf finden!

    Meine Frage wäre jetzt, muss ich das jetzt so hinnehmen, oder ist der Strom-Versorger verpflichtet, das zu übernehmen, oder müsste er nun den Stromreis entsprechend senken? Oder wie verhalte ich mich nun?

    Über eine Antwort, würde ich mich sehr freuen!

    Gruß

    Harryken