Alles klar. Dann werde ich die Sache in Angriff nehmen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Alles klar. Dann werde ich die Sache in Angriff nehmen.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Hi Shytoo,
danke für deine schnelle Rückmeldung. Ja, uns gehört die Immobilie jeweils zur Hälfte.
Folglich müsste ich also die Feststellungserklärung machen und dieses Ergebnis (wenn man das jetzt einfach so sagen kann) in die Steuererklärung eintragen?
Hallo zusammen,
kurz zum Sachverhalt:
Meine Schwester und ich haben ein 3er-MFH von unseren Großeltern geschenkt bekommen, von dem wir die Mieterträge erhalten.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich die Mieteinnahmen einfach in der Anlage V angeben muss oder ob hier eine Gesonderte und einheitliche Feststellung nötigt ist - da wir vielleicht als Schnkungsgemeinschaft zählen.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich aus der Sache nicht ganz schlau geworden bin.
Viele Grüße
Vincent