Ich rate dennoch zur Vorsicht hinsichtlich einer Zustimmung, zumindest wenn das Darlehen noch einen gewissen Zeitraum läuft und man noch keine Anschlussfinanzierung hat.
Durch die Änderung entstehen m.E. deutliche Nachteile, unabhängig von der EZB/Euribor-Problematik, vor allem hinsichtlich der Anschlussfinanzierung, zumindest was meine Situation betrifft:
1)
In den alten Bedingungen steht, dass die Bank "spätestens 3 Monate" vor Auslaufen der Zinsbindungsfrist an den Kunden herantritt hinsichtlich Folgefinanzierung.
In den neuen Bedingungen steht nur noch "rechtzeitig"!
Was ist rechtzeitig? Wer definiert das? Wenn man den Termin nicht selbst im Blick hat, und die Bank der Ansicht ist z.B. "2 Wochen vorher" ist per Definition rechtzeitig, dann wird es sauschwer unter Zeitdruck bei einer anderen Bank eine vernünftige Anschlussfinanzierung zu bekommen!
2)
Alte Konditionen für Anschlussfinanzierung: "die Bank wird neue, für Darlehen dieser Art dann übliche Konditionen anbieten"
In den neuen Bedingungen steht hingegen "wird ein Angebot über eine neue Sollzinsbindug unterbreiten".
Hier gibt es keinen Verweis mehr auf marktübliche Konditionen!
3)
Alte Konditionen bei Nichteinigung: "3-Monats-Euribor-Zinssatz zuzüglich fixem Aufschlag, der bei der Bank üblichen fixen Aufschläge vergleichbarer Darlehen entspricht".
In den neuen Konditionen: "3 Prozentpunkte über EZB".
Auch hier, keinerlei Bezug mehr zum Thema bank-/marktübliche Zinsen.
Ich empfinde dies persönlich als eine deutliche Verschlechterung der Konditionen (zumindest wenn man den Termin verpennt).
ABER: Die Art und Weise, WIE einem diese Verschlechterung förmlich untergeschoben wird:
- "Änderung IT-Systeme"
- "EZB statt Euribor"
- "Referenzzinsprüfung alle 2 Monate statt vierteljährlich"
---> "sonst ändert sich nichts"
halte ich für äußerst fragwürdig.
Wie gesagt, nur meine Meinung, aber ich unterschreibe das definitiv nicht und habe bereits jetzt einen Vormerker im Kalender stehen, der MEINER Definition von "rechtzeitig" entspricht.
Cheers
Steff