Beiträge von Aranard

    Danke daniels für das teilen der Information.

    Da die Verbraucherzentrale ihrer Meinung nach nicht zuzustimmen empfiehlt, stellt sich anschließend die Frage.

    Wie auf das Schreiben reagieren (da dies bei der VZ fehlt). 1) Bank anschreiben mit der Begründung oder 2) einfach das Schreiben in Ablage „rund“.

    Ich gehe davon aus, das die DSL sowieso, zumindest bei Fall 2) eine freundliche Erinnerung schickt.

    wir haben bereits die eine Anschlussfinanzierung in noch zinsgünstigen Zeiten vorgezogen. Die AF greift Anfang 2024.

    Abendliche Grüße

    Hallo in die Runde,

    das Thema habe ich kurz verfolgt. Dabei stellen sich mehrere Fragen:

    1) Was ist der Hintergrund der Änderung? Ist die bisherige Klausel "ungenügend" geregelt? Es gibt bezüglich Zinsänderungsklausen ja bereits BGH Urteile. Um das herauszufinden müsste man beide Klauseln nebeneinanderlegen. Dazu was in den verschiedenen BGH Urteilen zur Nachbesserung auferlegt wurde. Was mir aufgefallen ist: In der alten Klausel steht Referenzzinsatz+Aufschlag. Dieser Wert wurde nun eindeutig mit 3% über EZB definiert.

    2) Warum wird die Änderung des Referenzwertes von Euribor auf EZB umgestellt? Und welche Auswirkung hat das, bis auf die verkürzte Zeit der Weitergabe des Referenzzins +Aufschlag.

    3) hat das Auswirkungen auf den bestehenden Vertrag mit Festzins? Dies wurde zumindest im Anschreiben verneint (Solange die Sollzinsbindung läuft). Bei einem Abschluss eines Forwarddarlehens bei der gleichen Bank gibt ja nur eine "Änderung des Vertrages".

    4) Dazu kommt, dass es sich förmlich um ein "Informationsschreiben" zum Umzug der IT handelt. Da es bisher eine "Bitte" mit Zustimmung und einer etwas sportlichen Frist bis Ende Juli ist, Was passiert wenn man sich bis dahin oder gar nicht einverstanden erklärt?

    Fragen über Fragen Zumindest scheint das ein etwas unglückliches Vorgehen zu sein. Aktuell scheint dies jedoch noch unter dem Radar der "Juristen" auf der Gegenseite der Bank zu laufen.

    Grüße