Beiträge von Finanzberatung Schmitt

    Es fällt auf jeden Fall auf, dass ca. 20% der Anlage aktuell in das Sicherungsvermögen/den Deckungsstock der Zurich investiert sind zur Darstellung der Beitragsgarantie, die der Vertrag enthält. Die Rendite im Deckungsstock der Versicherer ist naturgemäß etwas niedriger als die Anlage in einem breit gestreuten Fonds oder ETF. Einen Auszug davon habe ich mal angehangen. Im Vergleich zu den meisten Versicherern legt die Zurich das Geld offensichtlich recht gut an wenngleich es mit einem breit gestreuten Aktieninvestment nicht mithalten kann.

    Der DWS Vermögensbildungsfonds I LD, ein aktiver Fonds, in den das restliche Geld investiert wird, macht einen sehr guten Job. Auf 10 Jahre hat er sich nach Kosten besser entwickelt als ein klassischer ETF auf den MSCI World. Hier müsste man also nicht zwingend tätig werden.

    Die Entwicklung des Fonds können sie hier sehen:

    https://www.fondsweb.com/de/vergleichen/ansicht/isins/DE0008476524

    Um eine wirklich fundierte Entscheidung treffen zu können, sind dann vor allem noch die laufenden Kosten relevant. Hier sollten sie wie bereits vorgeschlagen mal eine Übersicht über die einkalkulierten Alphakosten (Abschlusskosten), Betakosten (beitragsabhängige Kosten), Gammakosten (Kosten auf das Vertragsguthaben) und Kappakosten (Stückkosten pro Jahr bspw.). anfordern.

    Liebe Grüße,

    Timo

    Wie lange haben Sie bzw. ihre Frau denn noch bis zur Rente? Ggf. könnte es ja auch Sinn machen, den Vertrag noch ein paar Jahre, bis zum 62. Lebensjahr bspw. zu behalten, zumindest wenn die Kosten im Vertrag recht gering sind und die Fondsauswahl gut ist oder geändert werden kann in günstige ETF´s und/oder gute Fonds. Steuerlich wäre das deutlich vorteilhafter als jetzt Kapitalertragsteuer zu zahlen bei Verkauf.

    Meine Empfehlung wäre folgende:

    Fordern Sie bei der Zurich gerne mal eine Antwort auf die Frage ein, welche Kosten im Vertrag einkalkuliert sind. Enthalten sein sollten alle Kosten: Alphakosten (Abschlusskosten), Betakosten (beitragsabhängige Kosten), Gammakosten (Kosten auf das Vertragsguthaben) und Kappakosten (Stückkosten pro Jahr bspw.).

    Damit könnte man dann besser einschätzen, ob ein Verkauf sinnvoller ist als den Vertrag ggf. noch ein paar Jahre zu halten und dann steuerbegünstigt zu verkaufen.

    Hallo Frank.

    Sebstverständlich kannst du dir von der Debeka die Versicherungsbedingungen zukommen lassen. Aus diesen herauszulesen, was alles nicht versichert ist, wird dir dort aber sicher keiner abnehmen, da damit kein Geld verdient wird. Leider ist es oftmals so. Mit dem Thema, was alles NICHT versichert ist, wird die Debeka vermutlich auch nicht um sich werfen und dir eine Liste schicken was alles nicht versichert ist. Fragen kostet aber nichts.

    Auf Kvoptimal sind jedoch ein paar Leistungen des Tarifs beschrieben:

    Debeka: PN, PNE - KVoptimal.de
    Finden Sie alle Tarifmerkmale des Debeka: PN, PNE. Wir unterstützen Sie bei PKV Abschluss und PKV Tarifwechsel.
    kvoptimal.de

    Das ist sicherlich schon mehr als du von der Debeka bekommen wirst. Vielleicht hilft es dir schon. Reiseimpfungen werden tatsächlich von einigen Tarifen nicht übernommen. Kvoptimal sagt, dass der Tarif der Debeka generell keine Impfungen übernimmt. Ich habe es nicht überprüft.

    Bei einem möglichen Tarifwechsel solltest du beachten, dass du vermutlich noch einen Bisex-Tarif hast. Dieser war früher für Männer günstiger als für Frauen. Bei einem Wechsel in die Unisex-Welt könnte es ggf. teurer werden. Wenn der neue Tarif bessere Leistungen hat, wird das auch mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden sein. Solche Dinge solltest du alle beachten.

    Liebe Grüße,

    Timo

    Hallo Telent,

    BS ist schonmal grundsätzlich die bessere Tarifreihe. Die B-Reihe ist der Premium-Tarif während die Vision-Reihe die schlechtere Tarifreihe ist. Die BS-Reihe ist praktisch der Premium-Tarif ergänzt um eine Selbstbeteiligung. Du hast also die Premium-Reihe mit Selbstbeteiligung.

    Ich möchte nicht auf die einzelnen Leistungen eingehen, das ist zu komplex für einen Forenbeitrag und dafür weiß man auch zu wenig über deine persönliche Situation. Am besten lässt du dichg einfach ordentlich beraten bei einem unabhängigen Makler beraten. Dr. Schlemann ist da sicher keine schlechte Anlaufstelle.

    Mich persönlich würden vor allem die Bilanzkennzahlen der DBV stören. Die sind nicht wirklich prickelnd. Da du dich (meist) bis zum Lebensende an die Versicherung bindest, sollte die Entscheidung wirklich gut durchdacht sein und das Unternehmen sehr solide Finanzen haben.

    Ich nenne kurz ein paar Kennzahlen, die bei der DBV im Vergleich zum Marktdurchschnitt schlecht sind:

    - RfB-Quote (Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen)

    - Eigenkapitalquote (im Jahr 2018 nur 5,80%, jede andere mir bekannte private Krankenversicherung lag hier höher)

    - Alterungsrückstellungen könnten höher sein (ca. 35% im 5-Jahres-Schnitt bei der DBV), andere Unternehmen legen teilweise deutlich mehr zurück, um die Beiträge im Alter stabil zu halten (bspw. Alte Oldenburger 50%, SDK 44%, R und V 40%, Universa 48% - Werte jeweils im 5-Jahres-Schnitt bis 2018)

    Ich habe früher mal in Festgeld angelegt - dann wollte ich eine Wohnung kaufen. Am Ende hat es zwar gepasst mit dem Kredit aber es war sehr mühselig. Ich persönlich würde daher nie wieder in Festgeld anlegen und rate davon ab da man nie weiß was kommt. Da finde ich Anleihen interessanter, denn die kannst du notfalls jederzeit verkaufen. Da solltest du dich aber gut einlesen vorher. Vielleicht kommt der Fixed Income One von Dr. Andreas Beck oder etwas anderes ja für dich in Frage (keine Anlageberatung).

    Hmm, ein recht neuer User schreibt so eine Frage und eine Finanzberatung meldet sich dann mit einem „tollen Tipp“.

    Der Thread hat durchaus ein Geschmäckle ;)

    Nur zur Info: ich bin unabhängiger Versicherungsmakler und habe absolut nichts mit der NRV am Hut. Ich habe Sie genau 1x im Bereich Rechtsschutz vermittelt aus genau dem Grund mit der Frist da die Beiträge höher sind als bei anderen Gesellschaften. Andere Gesellschaften habe ich wesentlich häufiger vermittelt. Leider kann ich den Beitrag nicht mehr bearbeiten, sonst würde ich es rausnehmen, denn sinnvolle Tipps findest du offensichtlich nicht so toll.

    In dem Text sind einige Daten nicht wirklich schlüssig.

    Die Eigenbedarfskündigung kann wohl kaum am 01.10 zum 31.12. erfolgen. Die Frist einer Eigenbedarfskündigung beträgt 3 Monate und wäre dann zu dem Zeitpunkt nicht rechtens.

    Ich versuche es daher mal allgemein zu beantworten. Bei der Wartezeit der Rechtsschutzversicherung spielt immer der Schadenzeitpunkt eine Rolle. Dies ist hier der Eingang der Eigenbedarfskündigung. Dass es neue Besitzer gibt, dürfte nicht gleich bedeuten, dass man gekündigt wird. Ich hoffe, das würden Richter im Zweifel ebenfalls so sehen und die Rechtsschutzversicherung verpflichten, Deckung zu übernehmen wenn diese meint, Schadenzeitpunkt sei bereits der Verkauf des Hauses.

    Wenn es generell knapp werden könnte mit sowas, empfehle ich die Rechtsschutzversicherung der NRV. Hier gibt es nur 2 Monate Wartezeit in diesem Bereich. Bei anderen Versicherungen sind es meist 3 oder mehr Monate.

    Ich hoffe das hilft dem ein oder anderen, der hier drüber stolpert.