danke für die Antworten, 6 Monate kann nicht Kurzfrist sein, da es ein Urteil gibt, in dem jemand Jan/Feb in der Wohnung gelebt hat, danach vermietet hat und im Dez. verkauft und eben keine Steuern zahlen musste (deutlich über 6 Monate).
Das am reinen Verkaufsjahr festzumachen ist auch etwas unlogisch, ich hätte daher einen erheblichen Nachteil meinen Besitz am 01.01 zu verkaufen als am 31.12 ....
Aber so sei es nun mal, in meinem Fall geht es um einen zu erwarteten Gewinn von 100t Euro, ich bin Alleinerziehend und Steuerklasse 2, noch dazu in Elternzeit (ca. 1000 Euro netto), heißt ich müsste die 100t Euro wirklich mit 43% im Jahr 2023 versteuern?