Beiträge von Lamarck

    Hallo zusammen,

    ich habe am 3.11.2024 von der Stadtenergie eine Korrekture der Schlussrechnung bekommen - für den Zeitraum Januar 2021 bis Januar 2022. Also 20 Monate Ende der Lieferzeit!

    Ich soll 2.000€ nachzahlen!

    Als Grund für die Korrektur werden "unrichtige Abrechnungen" angegeben.

    Für das Folgejahr ist eine separate Korrektur gekommen, laut der ich 132€ nachzahlen soll.
    Beide Rechnungen sind angehängt.

    Ich finde das absolut unglaublich!

    Ist das legal und was kann ich tun?

    Danke!
    Valentin

    Hallo zusammen,

    Die Situation:
    Bei uns hat sich der Gasverbrauch durch Neueinzug stark geändert:
    1) Die Jahresverbrauch vom 25.1.2021 bis 24.1.2022 lag laut Schlussrechnung des Gasanbieters (Stadtenergie) bei 13.408,00 kWh / Jahr. Dieser niedrige Wert (Familie, Reihenendhaus) lag daran, dass wir in diesem Jahr erst Schritt für Schritt ins Haus eingezogen sind.

    2) Im Jahr darauf, 25.1.2022 bis 24.1.2023 lag der Wert bei 21.404,27 kWh (allerdings haben wir diesen Wert erst am 14.6.23 per Schlussrechnung bekommen

    3) Am 27.2.2023 haben wir den Info-Brief zur Gaspreisbremse erhalten, mit einer Verbrauchsprognose in Höhe von 13.408,00 kWh / Jahr.

    Das Problem:
    Im September 2022 lag natürlich nur die Schlussrechnung vom 24.1.22 vor, mit einem tatsächlichen Verbrauch von 13.4Tsd. KW/h.
    Allerdings war der Verbrauch schon ein Jahr später und vor dem Start der Gaspreispremse im März 2023 schon fast doppelt so hoch.

    Die Frage:
    Wie ist die Rechtslage, gibt es die Möglichkeit den tasächlichen Verbrauchswert vom 24.1.23 als Verbrauchsprognose für die Zukunft heranzuziehen?

    Danke!