Ich möchte für meine Kinder gerne Sparpläne einrichten und stehe vor der Frage, ob ich das in meinem eigenen Depot mache oder ihnen jeweils ein Kinderdepot einrichte. Ich habe mir gerade den Antrag für ein Kinderdepot bei der ING angeschaut und bin darüber gestolpert, dass beide gesetzlichen Vertreter angegeben werden müssen und verfügungsberechtigt sind. Das bedeutet, dass mein Ex-Mann, der sich in der Vergangenheit freundlich formuliert als keine verlässliche Größe in finanziellen Fragen erwiesen hat, auf den von mir besparten Sparplan meiner Kinder zugreifen könnte - das kommt mir komisch vor und kommt einfach überhaupt nicht in Frage. Könnt Ihr mir erklären, was es damit auf sich hat bzw. wie ich das Thema lösen kann?