Beiträge von Sparfux

    Guten Morgen,

    dazu kann ich auch etwas sagen, da es mir offensichtlich genau so geht wie Sparfux.
    Nach Ablehnung der Schecks erhielt ich damals die Mitteilung, dass das Geld "bis zur Übertragung des Abrechnungsguthabens auf einem unverzinsten Sammelkonto" für mich bereit steht.

    Laut Kontoauszug 2015 wurden die in den Schecks ausgewiesenen Beträge nach meiner verweigerten Annahme zunächst wieder auf das Bausparkonto eingezahlt und sind dann an "Umbuchung Einzahlung" ... wie Du sagst "hingegangen".

    Schönen Tag!
    Eagle Eye

    So ist das auch bei mir.

    Viele Grüße

    Sparfux

    Hallo zusammen,

    für meinen von BHW nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigten und abgerechneten Bausparvertrag (das Guthaben schlummert mittlerweile auf einem unverzinslichen Sammelkonto) habe ich nunmehr auch den Jahreskontoauszug 2015 erhalten. Entsprechend weist der Kontoauszug für den Bausparvertrag ein Guthaben von 0,00 EUR aus. Der Kontoauszug enthält folgenden Hinweis: "Die Kontoauszüge gelten als anerkannt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten Widerspruch erheben".

    Muss ich nunmehr auch dem Kontoauszug widersprechen, obwohl ich bereits gegen die Kündigung und Abrechnung des Darlehens Widerspruch eingelegt habe? Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen?

    Viele Grüße

    Sparfux

    Hallo nicora,

    der Wortlaut des Schreibens der BHW Bausparkasse AG war wie folgt:

    "... der Ihnen am ... zugeschickte Scheck in Höhe von ... ist dem Kreditinstitut bisher nicht zur Einlösung vorgelegt worden.

    Da der Einlösungszeitraum überschritten ist, bitten wir Sie, den Scheck innerhalb der nächsten 8 Tage Ihrem Geldinstitut zur Einlösung vorzulegen oder an uns zurückzusenden. Bei der Rückgabe teilen Sie uns bitte mit, wie Sie über den zustehenden Betrag verfügen wollen.

    Sollten wir von Ihnen keine Anweisungen erhalten und der Scheck wird im angegebenen Zeitraum nicht eingelöst, dann werden wir ihn vorsorglich sperren lassen.

    Damit wird einem evtl. Missbrauch vorgebeugt.

    Mit freundlichen Grüßen
    BHW Bausparkasse AG"

    Beste Grüße

    Sparfux

    Ich habe von der BHW Bausparkasse AG einen Verrechnungsscheck bekommen. Nachdem ich diesen nicht eingelöst habe, hat mich die BHW erneut angeschrieben und darum gebeten, den Scheck innerhalb von 8 Tagen einzulösen oder den Scheck an die BHW zurückzusenden und mitzuteilen, wie ich über das Guthaben verfügen möchte. Werde der Scheck nicht innerhalb der angegebenen Frist eingelöst, werde die BHW den Scheck vorsorglich sperren lassen.

    Ich habe der BHW mitgeteilt, dass ich den Verrechnungsscheck nicht akzeptiere und den Scheck zurückgesandt. Die BHW hat mich daraufhin informiert, dass das Guthaben nunmehr auf einem unverzinsten Sammelkonto bereitgehalten werde.

    Auch mir hat die BHW ein Schreiben wie Fux42 und Ratsuchend geschickt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich hierauf überhaupt reagieren soll. Für Tipps, wie man geschickterweise vorgeht, wäre ich dankbar. Der Kündigung habe ich bereits widersprochen und der BHW auch mitgeteilt, dass ich die Zusendung eines Verrechnungsschecks nicht akzeptiere.

    @forenteilnehmer

    Mein BHW Vertrag sieht die Möglichkeit eines rückwirkenden Zinssatzwechsels ab Vertragsbeginn von 3% auf 4% vor. Die Bausparkasse hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass der Zinssatzwechsel nach dem allgemeinen Bausparbedingungen vor Auszahlung aus dem Guthaben beantragt werden muss (formlos).

    Ich habe den Zinssatzwechsel für den Fall der angekündigten Auszahlung des Bausparguthabens vorsorglich beantragt, mir rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch vorbehalten.

    Viele Grüße

    Sparfux