Absetzbar sind nur die Arbeitskosten und Fahrtkosten.
Die müssen ersichtlich sein.
Wenn also die Firma diese Posten ausweisen würde, wäre es kein Problem.
Entsorgung ist nicht absetzbar.
Also die Firma um Abhilfe bitten und vorsorglich beim Finanzamt Einspruch einlegen mit dem Hinweis das die Lohnkosten ausgewiesen werden.