Beiträge von tschick388

    Liebes Forum,

    Ich habe eine Frage zur Rückkehr von der PKV in die GKV bei einem Selbstständigen.

    Situation: Gesellschafter-Geschäftsführer (50%) einer GmbH und noch unter 55 Jahre alt. Möchte von PKV zurück in GKV wechseln. Anstellung in anderem Unternehmen und nebenberuflich weiterhin als GG (unter 15h/Woche) wäre möglich, ebenso wie Meldung der Arbeitslosigkeit durch Aufgabe der GG-Tätigkeit und anschließende Wiederaufnahme der GG-Tätigkeit.

    Nun gibt es für Selbsständige die aus PKV in GKV zurückwechseln wollen folgende Kriterien:

    • Sie dürfen keine eigenen Angestellte mit einem Verdienst über der Minijob-Grenze von 520 Euro monatlich haben.
    • Sie müssen als Angestellte:r mindestens so viel verdienen wie Sie
      Gewinn aus Ihrer Selbstständigkeit haben. Liegt Ihr Gewinn als Selbstständige:r dagegen um mehr als 20 Prozent über Ihrem Gehalt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass die Selbstständigkeit mehr Gewicht hat. Ihr monatliches Einkommen als Angestellte:r sollte außerdem möglichst über 1.697,50 Euro liegen.
    • Sie müssen als Angestellte:r mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
      Kriterien 2 und 3 wären einfach zu erreichen.
      Was bedeutet in diesem Fall aber keine eigenen Angestellte zu haben? Keine Angestellten als Personenunternehmen, oder als GmbH-Gesellschafter?

      Wäre in obigen Fall bei Angestellten der GmbH keine Nebentätigkeit als GG mehr gegeben oder gilt dies nur für Personengesellschaften?

      Ich freue mich auf Ihre Antworten und Überlegungen.


      Vielen Dank,
      Tschick

    Liebes Forum,

    ich habe schon etwas recherchiert, bin aber noch nicht auf die Lösung meiner Thematik gestoßen. Vielleich gibt es ja unter euch jemanden, der gleiche Situation schon hatte, oder meine Frage beantworten kann.

    Situation:

    Ich bin selbstständig, verheiratet, derzeit in der gesetzlichen KV im Höchstsatz versichert, möchte aber zum 01.11.2023 in eine private KV wechseln. Vorsorgeaufwendungen (darunter GKV und Basisabsicherung PKV) können in meinem Fall ja bis zur vollen Höhe (also etwas über 50k EUR, da verheiratet, ansonsten die Hälfte) abgesetzt werden.

    Nun zur Frage:

    Kann ich für das Steuerjahr 2023, alle Beiträge der gesetzlichen KV (01.2023-10.2023, also etwa 10k EUR) und auch noch die Basisbeiträge der privaten KV (mit etwaiger 3 jähriger Vorauszahlung, Annahme jährlicher Beitrag 5k EUR, also ingesamt 15k EUR) zusammen absetzen?

    Oder ist nur eine der beiden Vorsorgeaufwendungen in voller Höhe absetzbar, da GKV vor PKV geht, bzw nur eine Aufwendung komplett abgesetzt werden kann?

    Ich bin für alle Hinweise dankbar.

    Viele Grüße,
    Tschick