Das Verpachten einer PV-Anlage oder der Verkauf des PV-Stroms an den Mieter hat nichts mit MIeterstrom zu tun, wenn diese Regelung aus dem EEG nicht genutzt wird.
Ich hatte meine Anlage, Baujahr 2000, von Januar bis Juni 2022 an den Mieter vermietet, um die EEG-Abgabe für den PV-Strom im Haus zu umgehen. Vertragsformulare zur PV-Vermietung bietet der DGS Franken eV gegen Gebühr an. Zur Vermietung gehören auch die Ummeldung der Anlage im Markstammdatenregister auf den Mieter, die Mitteilung an den Netzbetreiber und die Versicherung. Der Mieter wurde Betreiber der Anlage und konnte den PV-Strom dann ohne EEG-Abgabe im Haus nutzen.
Seit Juli 2022 gibt es die EEG-Abgabe nicht mehr und ich habe die PV-Anlage wieder als Betreiber übernommen. Der neue Mieter wird von mir mit PV-Strom beliefert, wofür die technischen Voraussetzungen (Messzähler) geschaffen wurden. Ich bin jetzt nicht nur Stromerzeuger sondern auch Stromlieferant (im EEG beschrieben), hierfür ist ein Gewerbe erforderlich (Anmeldung bei der Kommune).
Der Mieter erhält von mir den gesamten Strom, auch aus dem Fremdnetz. In Absprache mit dem Mieter wurde ein Stromversorger gesucht, mit dem ich als Vermieter den Stromliefervertrag abgeschlossen habe. Die Abschläge leistet der Mieter an mich und ich leite sie weiter. Am Ende des Jahres erhält der Mieter die Rechnung des Stromversorgers von mir durchgereicht.
Für den PV-Strom habe ich dem Mieter ein Angebot gemacht. Die Abschläge zahlt der Mieter an mich und am Ende des Jahres erhält er von mir eine detaillierte Rechnung.
Der Stromüberschuss aus der PV-Anlage geht weiter in die Einspeisung zum jeweiligen Tagespreis.
Voraussichtlich wird der Mieter rund 30 Prozent seines Jahresverbrauchs (ohne Speicher, ist geplant) vom Hausdach erhalten. Dieses Mischangebot ist für ihn günstig, da der PV-Strom vom Hausdach deutlich günstiger ist, als der Fremdstrom. Für mich als Betreiber und Stromlieferant ist es nur etwas mehr Aufwand. Viel wichtiger ist aber: Es dient dem Planeten Erde.