Hallo Zusammen,
seit März liegt mein Anliegen bei der Schlichtungsstelle - heute kam die finale Stellungnahme vom Energieversorger mit der deutlichen Antwort, dass eine nachträgliche Korrektur der Jahresverbrauchsprognose rechtlich nicht möglich sei und somit vollkommen ausgeschlossen werden muss. Netzbetreiber und EVU geben sich gegenseitig die Schuld für die nicht realistische Jahresverbrauchsprognose - und auch die Schlichtungsstelle scheint in dieser Hinsicht keinerlei Aussicht auf Erfolg zu haben. Diese wird nun eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts abgeben - und hat mich darauf hingewiesen, dass ich im Falle einer Nichteinigung den Weg einer gerichtlichen Klärung in Anspruch nehmen könnte.
Auch mein Hinweis auf den Finanztip Artikel bzgl. "falsche Jahresverbrauchsprognose Strom" (nach § 13 Abs. 1 S. 5 StromNZV besteht ausdrücklich die Möglichkeit, einer unplausiblen Jahresverbrauchsprognose zu widersprechen und diese unterjährig anzupassen.) wurde seitens EVU nicht berücksichtigt.
Somit muss ich nun die abschließende Beurteilung durch die Schlichtungsstelle abwarten - es würde aber ein Wunder grenzen, wenn das EVU nach Ihrer 8-seitigen Begründung zur Ablehnung einer nachträglichen Korrektur doch noch einlenken würde.
VG VivaLaVida