Beiträge von holger275

    Danke für die schnelle Antwort,

    ist richtig, die Formel entspricht dem Wortlaut des Gesetzestextes §178a(3).

    Ich finde es nichtsdestotrotz erstaunlich, dass auf diesen Faktor in keiner Literatur hingewiesen wird. Dabei wird der V0210 sehr oft diskutiert.

    Zumal sich daraus ja auch Raum für Taktiken ergibt: z.B. niemals den Antrag auf 4 Jahre stellen, wenn das nicht unbedingt gewollt ist. Macht den Anschaffungspreis pro Jahr um 3,6 % teuer ohne Gegenwert. wäre mal ein 'Finanztip'.

    Hallo zusammen,

    Ich habe als frisch 50ger den Antrag V0210 gestellt, um Rentenpunkte zu kaufen. Der Antrag wurde positiv bearbeitet und mir wird nun folgendes Angebot (Beispielrechnung, Werte 2023 West) gemacht:

    „Sie können 5 Rentenpunkte kaufen, wenn Sie dafür 5 x 8025€ / 0,856 = 46875 € bezahlen.“

    Die 0,856 ist laut Formel der Rentenfaktor, entsprechend 14.4% Aufschlag, mutmaßlich ermittelt, weil ich den V0210 bezüglich einer 4 Jahre Verkürzung beantragt habe.

    Ich halte diesen Faktor für absolut ungerechtfertigt, da nach meinem Verständnis jetzt eine 14.4% Verteuerung veranschlagt wird, ungeachtet dessen, dass mir zum Renteneintritt nochmals 14.4% abgezogen werden. Der Wert der Rentenpunkte ändert sich nicht durch diesen Aufschlag, wie auch.

    Fragen:

    steht bei Euch auch ein entsprechender Faktor oder haben die sich warum auch immer hier vertan?

    Steht bei einer geplanten Verkürzung um zwei Jahre dann der halbe Abzug, 0,928?

    Kann mir jemand erklären, warum diese Verteuerung erfolgt?

    Sie steht nach meinem Verständnis keinem Gegenwert gegenüber, findet sich auch unter anderem nicht im Finanztip Artikel „Lohnt sich der Kauf von Rentenpunkten“ und es wird natürlich noch der entsprechende Abzug bei Renteneintritt vorgenommen.

    Gruß