Die bis 19.4.2023 bestellte Gasheizung kann noch bis 18.4.2024 eingebaut werden. Und das ohne Erfüllung der 65 Prozent Vorgaben.
So habe ich es bei Finanztip gelesen. Aber aus dem Gesetzestext kann ich es nicht entnehmen. Wo steht diese Ausnahmeregelung?
Gruß