Beiträge von Detlev19

    Die bis 19.4.2023 bestellte Gasheizung kann noch bis 18.4.2024 eingebaut werden. Und das ohne Erfüllung der 65 Prozent Vorgaben.

    So habe ich es bei Finanztip gelesen. Aber aus dem Gesetzestext kann ich es nicht entnehmen. Wo steht diese Ausnahmeregelung?

    Gruß

    Im Artikel "Beim Heizungstausch: Bis zu 70 Prozent zahlt der Staat" von Finanztip heißt es unter

    Punkt 4:

    "So darfst Du eine neue Heizungsanlage, die Du bereits vor dem 19. April 2023 bestellt hast, noch bis zum 18. Oktober 2024 einbauen lassen. Dabei müssen die Vorgaben des Heizungsgesetzes nicht erfüllt werden."

    Kann mir jemand sagen, aus welchem Paragraphen des Gebäudeenergiegesetzes das abgeleitet werden kann.
    Gruß Detlev