Neue Nachricht meines Brokers, diese sollten ähnlich alle ADR-Besitzer auch erhalten haben. Grösste Hürde dürfte die Einreise nach Russland und die Eröffnung eines Kontos dort sein. Ich werde mir das nicht antun und die ADR bis auf weiteres liegenlassen.
Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,
wir informierten Sie bereits über Umwandlungsmöglichkeiten von Aktienzertifikaten (Depositary Receipts) in die zugrundeliegenden russischen Originalaktien.
Auf Grundlage gesetzlicher Änderungen, die mit dem 11. Sanktionspaket der EU gegen Russland beschlossen und veröffentlicht wurden, ergibt sich eine zusätzliche Anforderung im Zusammenhang mit dem Umtausch von Aktienzertifikaten. Diese Anforderung besteht in einer Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Umwandlung von Aktienzertifikaten in
die zugrundeliegen Aktien (Artikel 6b Abs. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Hierzu ist ein Antrag bei der Deutschen
Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zu
stellen, dies bis spätestens zum
25. September 2023
Die Deutsche Bundesbank hat am 06.09.2023 auf ihrer Internet-Seite konkretisierende Hinweise zum Prozess der Antragstellung für diese Ausnahmegenehmigung veröffentlicht, die unter http://www.bundesbank.de unter dem Stichwort "Aktienzertifikate" abgerufen werden können.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch für den Fall einer Genehmigungserteilung nicht sichergestellt werden kann, dass die angestrebte Umwandlung von Aktienzertifikaten und der anschließende Verkauf der Aktien tatsächlich gelingen. Dies ist
weiterhin vom Handeln anderer Marktakteure und deren geschäftspolitischer Entscheidungen abhängig, auf die wir keinen Einfluss haben. So ist z.B. ein entscheidender Aspekt, ob die beteiligten Lagerstellen und Emittenten überhaupt eine Umtauschmöglichkeit anbieten. Auch ist möglicherweise der Verkauf der zugrundeliegenden Aktien aufgrund russischer Sanktionsmaßnahmen nicht möglich. Zudem ist eine der Bedingungen für die Antragstellung, dass Sie nachweisen können, dass Sie eine Depotverbindung zu einem Kreditinstitut in Russland unterhalten, über das die unterliegenden russischen Aktien eingebucht werden sollen.
Für den Fall, dass Sie die Beantragung der Ausnahmegenehmigung wünschen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, finden Sie nachfolgend weitere Hinweise, um Sie in Ihrem Antragsprozess direkt bei der Deutschen Bundesbank bestmöglich zu unterstützen. Eine Antragstellung über unser Institut ist auch aufgrund der eng bemessenen Frist nicht
vorgesehen.