Beiträge von Aktienjongleur

    Neue Nachricht meines Brokers, diese sollten ähnlich alle ADR-Besitzer auch erhalten haben. Grösste Hürde dürfte die Einreise nach Russland und die Eröffnung eines Kontos dort sein. Ich werde mir das nicht antun und die ADR bis auf weiteres liegenlassen.

    Sehr geehrte Depotkundin, sehr geehrter Depotkunde,

    wir informierten Sie bereits über Umwandlungsmöglichkeiten von Aktienzertifikaten (Depositary Receipts) in die zugrundeliegenden russischen Originalaktien.

    Auf Grundlage gesetzlicher Änderungen, die mit dem 11. Sanktionspaket der EU gegen Russland beschlossen und veröffentlicht wurden, ergibt sich eine zusätzliche Anforderung im Zusammenhang mit dem Umtausch von Aktienzertifikaten. Diese Anforderung besteht in einer Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur Umwandlung von Aktienzertifikaten in

    die zugrundeliegen Aktien (Artikel 6b Abs. 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/2014). Hierzu ist ein Antrag bei der Deutschen

    Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, vorzugsweise elektronisch (sz.finanzsanktionen@bundesbank.de) zu

    stellen, dies bis spätestens zum

    25. September 2023

    Die Deutsche Bundesbank hat am 06.09.2023 auf ihrer Internet-Seite konkretisierende Hinweise zum Prozess der Antragstellung für diese Ausnahmegenehmigung veröffentlicht, die unter http://www.bundesbank.de unter dem Stichwort "Aktienzertifikate" abgerufen werden können.

    Wir weisen Sie darauf hin, dass auch für den Fall einer Genehmigungserteilung nicht sichergestellt werden kann, dass die angestrebte Umwandlung von Aktienzertifikaten und der anschließende Verkauf der Aktien tatsächlich gelingen. Dies ist

    weiterhin vom Handeln anderer Marktakteure und deren geschäftspolitischer Entscheidungen abhängig, auf die wir keinen Einfluss haben. So ist z.B. ein entscheidender Aspekt, ob die beteiligten Lagerstellen und Emittenten überhaupt eine Umtauschmöglichkeit anbieten. Auch ist möglicherweise der Verkauf der zugrundeliegenden Aktien aufgrund russischer Sanktionsmaßnahmen nicht möglich. Zudem ist eine der Bedingungen für die Antragstellung, dass Sie nachweisen können, dass Sie eine Depotverbindung zu einem Kreditinstitut in Russland unterhalten, über das die unterliegenden russischen Aktien eingebucht werden sollen.

    Für den Fall, dass Sie die Beantragung der Ausnahmegenehmigung wünschen und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, finden Sie nachfolgend weitere Hinweise, um Sie in Ihrem Antragsprozess direkt bei der Deutschen Bundesbank bestmöglich zu unterstützen. Eine Antragstellung über unser Institut ist auch aufgrund der eng bemessenen Frist nicht

    vorgesehen.

    Im Moment scheint weder ein Verkauf noch eine Übertragung der russ. ADR möglich zu sein. Hauptproblem scheint die deutsche Clearstream zu sein, die Transaktionen blockiert. Vielleicht gibt es aber demnächst Ausnahmeregeln, mal etwas googeln.

    Ich selbst hatte am 25.02.22, also einen Tag nach der russ. Invasion und ein paar Tage vor dem Inkrafttreten der Sanktionen bis auf die Sberbank einen Großteil meiner russ. ADR mit hohem Verlust verkauft. Ein paar Tage vorher wäre besser gewesen, aber da hatte ich noch nicht mit derartigen Einschränkungen gerechnet und steckte in einer Corona-Quarantäne ohne Internetzugang fest. Es ist aber auch eine historisch einmalige und unvorhersehbare Situation gewesen, dass Aktien mit einem Tag auf den anderen quasi wertlos werden. Meine russ. Aktien hatten die höchste Rendite innerhalb meines Depots und einen Anteil von ca. 10%. Immerhin kann ich wenigstens diese Verluste steuerlich geltend machen. Wenn ich jetzt noch die letzten Sberbank ADR wertlos ausbuchen lasse, bekomme ich dafür keine Verlustbescheinigung. Ich werde warten, bis die BNY Mellon irgendwann mir vielleicht diese zurücknimmt und mir dafür ein vielleicht 1-2% des Kaufwertes an Entschädigung zahlt. Dann bekomme ich eine Verlustbescheinigung und bin diese toxischen "Wertpapiere" endgültig los.

    Nach meiner Meinung hat man als Besitzer von russ. ADR gar keine Ansprüche an das russ. Unternehmen oder irgendwelche Börsen oder Broker, sondern ausschließlich gegenüber dem Emittenten, in diesem Fall der BNY Mellon. Juristisch wäre sie verpflichtet, diese entweder zurückzunehmen oder umzutauschen. Ich wundere mich, warum es nicht schon längst hohe Sammelklagen gegen diese Bank in den klagefreudigen USA gibt. Mein Verdacht, den ich aber nicht beweisen kann ist der, dass diese Bank die russ. Aktien ausgeliehen hat und jetzt auch nicht wieder zurückbekommt und erstens gar keinen Überblick hat, wieviel ADR überhaupt durch ihren physischen Aktienbestand abgedeckt sind und zweitens pleite gehen würde, wenn sie die ADR-Besitzer entschädigen müsste.

    Meine Konsequenzen daraus:

    Keine China-Hongkong-Taiwan Aktien mehr

    Keine BRICS-Länder mehr im Depot: Indien, SA, BR raus

    Möglichst keine ADR mehr

    Ersatz für hohe Dividenden und niedriges KGV: Ost-und Südeuropa, PL, CZ, HU, GR 4%

    Japan-Aktien als antizyklischer Anteil 4%

    justmy2cent