Danke für die Antworten.
Leider geht die unbeschränkte Steurpflicht nicht weil ich auch noch aus anderen nicht-EU-Ländern Renten-Einkünfte beziehe und damit die geforderte Mindesthöhe für deutsche Einkünfte nicht erreiche, Die anderen Einkünfte werden in Italien allerdings pauschal besteuert, lassen also ebenfalls keine Abzüge zu (was in diesem Fall dann ja auch OK ist). In Frage für solche Abzüge kämen z.B. Öko-Energie-Umrüstungen für eine Immobilie, etc.
Im Netz (und bei spezialiserten Steuerberatern ... !) habe ich eben bis jetzt nur die eklatatante Ungleichbehandlung gefunden, aber leider nichts Gescheites zur Frage einer evtl. hängigen Klage. Daher die Anfrage an die Comunity ...