Beiträge von Harvey Welsh

    Ich würde mich auch erst um die Tilgung kümmern. Aktuell bietet sich auch ein Tagesgeldkonto mit eigenem Sparplan an oder eins auf dem man alles überschüssige parkt. Sie können auch mehrere Tagesgeldkonten führen wenn Sie für verschiedene Dinge sparen.

    Seit letzten Monat hat sich dort bei den Zinsen schon mehr getan aber die meisten Angebote laufen auch bald ab. Hier muss man aufpassen das man auch nicht noch extra Girokonten bei irgendwelchen Banken eröffnet nur um dort ein Tagesgeldkonto führen zu dürfen. Denn auch das kann Kontoführungsgebühren mit sich ziehen.

    Zinspilot/Weltsparen stand immer auf meiner Liste, man muss sich nur ggf. an die gebundenen Überweisungstermine halten um auch von der Verzinsung zu profitieren und sich vor allem die besten Angebote heraus suchen.

    Das ETF ist nicht flexibel genug und sollte man für wenigstens 5 Jahre einplanen ohne dort Geld zu entnehmen. Nun ETFs wurden auch bekannt dadurch dass die Tagesgeldzinsen in den vergangen Jahren im Keller waren oder mit hohen Renditen gelockt wurde.

    An sich ist ein ETF aber nicht schlecht zum sparen!

    Es gibt noch die Seite zinsen-berechen.de, hier können sie gerne zusammen verschiedene Pläne durchspielen.

    Es handelt sich um US, sowie Skandinavische und in der Schweiz notierte Aktien über eToro. Also unversteuerte Kapitalerträge die aber nicht über dem Sparerfreibetrag erhalten sind und auch keinem Freistellungsauftrag unterliegen. Außerdem mit beinhaltend, die besagten Dividenden, die ich nach meinen Recherchen auf jeden Fall angeben muss. Liegen aber unter 1 Euro :thumbup:

    Hallo,

    ich würde schon gerne eine Einkommensteuer-Erklärung machen, wenn notwendig. Ich habe mich schon auf vielen Seiten belesen aber sehe trotzdem nicht durch.

    • Ich Handel nur mit Aktien
    • Ich habe keine Verluste
    • Ich habe Dividenden bekommen auf denen 15% US Steuern angefallen sind
    • Ich habe schon einen Freistellungsauftrag bei meiner Bank angegeben
    • Sparer-Pauschbetrag ist nicht ausgeschöpft

    Muss man wirklich erst Handeln wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist?


    Quelle:Depotstudent.de

    "Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

    • Es wurde grundsätzlich keine Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge erhoben (Du erhältst unversteuerte Kapitalerträge z.B. von ausländischen Brokern.)

    Wenn Deine Kapitalerträge nicht versteuert wurden, obwohl Dein Sparerpauschbetrag bereits ausgeschöpft ist, bist Du verpflichtet, Deine Aktien in der Steuererklärung anzugeben und die entsprechende Steuer nachzuzahlen. Dass der Broker die Steuern nicht automatisch abführt, ist vor allem bei ausländischen Brokern der Fall."