Habe ich ein Sonderkündigungsrecht meiner Genossenschaftsanteile nach Bankenfusion? Lothar48 20. September 2023 um 16:32 Wenn deine Raiffeisenbank oder VR-Bank bei der Fusion die übergebende Bank war, kannst du die Mitgliedschaft bei der aufnehmenden Bank ausschlagen und erhältst dein Geschäftsguthaben ausbezahlt. (§ 90 Umwandlungsgesetz)