Beiträge von Theichen
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.
Zählt eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuer zum beitragspflichtigen Einkommen?
Freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank!
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Hallo Alexis,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann macht also der erhöhte Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte keinen Sinn, sofern nur Einnahmen aus Vermietung bzw. Kapital vorliegen.
Freundliche Grüße
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Krankengeld für freiwillig gesetzlich Versicherte.
Konkret: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen. Dazu zählen auch z. B. Mieteinnahmen und Kapitalerträge.
Haben frewillig gesetzlich Versicherte Anspruch auf Krankengeld, wenn diese z. B. nur Mieteinnahmen erzielen? Oder besteht Anspruch auf Krankengeld nur dann, wenn auch eine selbständige Tätigkeit ausgeführt wird?
Ich danke schon jetzt für Eure Beiträge.
Freundliche Grüße