Beiträge von Sweiblum
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Vielen Dank für die Tipps, gut vorstellbar das es auch so seitens der GKV gehandhabt wird. Wobei der Satz:
" ... Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder
verbraucht werden können"impliziert das auch das vorhandene Kapital zur Beitragsbemessung herangezogen werden kann. Das würde bei mir den Höchstsatz in der GKV bedeuten und mein Kapital stark aufzehren. Wurde bei mir so aber auch in der Vergangenheit nicht umgesetzt.
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Irgendwie hast du Sinn und Zielrichtung der Vorabpauschale mißverstanden. Du bekommst die Vorabpauschale nicht, sondern wirst mit ihr belastet. Beitragspflichtig sind Einkünfte und sonstige Leistungen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern. Die Vorabpauschale bewirkt das Gegenteil.
Ich sehe das auch so. Jedoch entfällt die Vorabpauschale auf einen "fiktiven" Gewinn auf Grundlage von Kapital und Basiszins, der "im Hintergrund neu investiert wird". Mir stellt sich halt die Frage ob das als Einkommen gewertet wird. Ich denke das kann nicht kausal sonder nur nach dem Gesetzestext beantwortet werden. Ich bin mir auch nicht sicher ob meine GKV eine zukunftsichere Aussage dazu treffen kann...
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Hallo zusammen, meine Frage bezieht sich auf die zu erwartende Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs im Zusammenhang mit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Wird die Vorabpauschale von der GKV als Einkommen gewertet und müssen in diesem Zug Beiträge gezahlt werden? Es handelt sich hierbei "eigendlich" nicht um realisierte Gewinne.