Beiträge von obelix789

    Mal zur Auflösung:

    Hatte Kontakt zum FA und bekam die Auskunft, dass tatsächlich keine Erklärung in meinem Bescheid, was die Selbstständigkeit angeht, aufgeführt war. In der Akte der Bearbeitenden waren Notizen, die mir erklärt wurden.

    Tatsächlich wurde ein Fehler seitens FA durch das FA selber festgestellt.

    Nach Einspruch nun korrigierter Steuerbescheid MIT kurzer Erläuterung. Alles fein und damit auch nachvollziehbar für mich.

    In meinem Fall war es nun so:

    Werbungskosten übersteigen den Freibetrag (Übungsleiterpauschale) von 3000€. Damit wird die ÜL Pauschale gestrichen.

    Wusste ich auch nicht - Schade. Hatte diesen Umstand bisher auch nicht.

    Vielen Dank für eure Beiträge und Gedanken.

    Entsprechende Links hab ich bereits gesehen. Danke!

    Werde den Kontakt zum FA aufnehmen und mir das für meinen Fall erklären lassen, soweit eben möglich.

    Rest dann mit dem SB. Ab irgend einem Umfang, bzw. Konstellation wird es dann doch undurchsichtig und sehr fachlich :)

    Danke und Lob ans Forum und euch User. Bin überrascht welche Resonanz hier so schnell entstanden ist. Danke!

    Danke für die Antwort.

    Einfach finde ich es bei klaren Themen wie Lektüre, Arbeitsmaterial für den jeweiligen Bereich.

    Aber gerade was die Ausstattung angeht ist das spannend.

    Als Laie für mich nicht ersichtlich was da von Vor-/Nachteil ist. Gibt es überhaupt Nachteile?

    was wäre, wenn ich z.B. den Monitor in meinen Werbungskosten ansetze.

    Ich nutze den für die Selbstständigkeit, wie auch privat, wie auch für das Angestelltenverhältnis.

    Das ist für mich die Herausforderung dieses sinnvoll anzugeben.

    Moin...

    Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist mir grob klar. Ich bin als Angestellter tätig, arbeite nebenbei noch in einer selbstständigen Tätigkeit.

    Leider kann ich in meinem Steuerbescheid im Bereich der Selbstständigkeit nicht sehen, was konkret berechnet wurde, was akzeptiert oder nicht akzeptiert wurde. Das macht die Sache etwas schwierig.

    KONKRET:

    Habe ich letztes Jahr einiges an Büroausstattung (Schreibtisch, Stuhl, Monitor, ebenso Lektüre, Arbeitsmittel etc.) angeschafft. Diese Dinge habe ich in die EÜR im Rahmen meiner Betriebsausgaben angegeben. Habe dein Eindruck, dass diese nur wenig Beachtung gefunden haben. Leider ist mir dies als Laie nicht ersichtlich, was hier akzeptiert wurde.

    Mir ist klar, dass es z.B. einfach und klar ist bei Themen, die ganz klar die Selbständigkeit betreffen diese als Betriebsausgaben anzugeben.

    Wie sieht es denn aus mit dem Equipment wie Stuhl, Tisch, Monitor, etc... Diese sind ja nicht klar dem einen oder anderen Bereich zuzuordnen.

    Wo würdet ihr diese angeben?

    Wie ist es korrekt diese anzugeben? Vor-/Nachteile?

    Ich danke euch...