Der Eintrag im Grundbuch würde es unserer Meinung im Falle einer Trennung verkomplizieren. Durch das Mitbewohnen reduziert sich ja monatlich die Darlehenssumme und somit % im Grundbuch schlecht zu hinterlegen.
Im Falle einer Trennung würde ich auch kein Wohnrecht wollen, sondern dann geht es darum, den Restbetrag als Darlehen wieder zurückzubekommen.
Bezüglich der Info mit "FA legt es als Schenkung aus": Dies verstehe ich nicht. Im Gegenwert bekomme ich ja für den Zeitraum der Beziehung/im Haus wohnen freie Kost und Logi.
Und im Falle einer Beendigung der Beziehung ist ein Zinssatz für den Restbetrag mit Ratenzahlung aufgeführt. Somit ist doch immer ein "Gegenwert" zu erkennen, oder nicht?