Beiträge von !Fragezeichen

    Der Eintrag im Grundbuch würde es unserer Meinung im Falle einer Trennung verkomplizieren. Durch das Mitbewohnen reduziert sich ja monatlich die Darlehenssumme und somit % im Grundbuch schlecht zu hinterlegen.
    Im Falle einer Trennung würde ich auch kein Wohnrecht wollen, sondern dann geht es darum, den Restbetrag als Darlehen wieder zurückzubekommen.

    Bezüglich der Info mit "FA legt es als Schenkung aus": Dies verstehe ich nicht. Im Gegenwert bekomme ich ja für den Zeitraum der Beziehung/im Haus wohnen freie Kost und Logi.

    Und im Falle einer Beendigung der Beziehung ist ein Zinssatz für den Restbetrag mit Ratenzahlung aufgeführt. Somit ist doch immer ein "Gegenwert" zu erkennen, oder nicht?

    Hallo!
    Ich möchte meinem Lebenspartner ein privates Darlehen (ohne Zinsen) für seine Haussanierung geben (in dieser Immobilie werde ich dann auch wohnen).
    Unser Gedanke ist hier einen Vertrag aufzusetzen, ihn als "Vertrag - Vorauszahlung für gemeinsamen Lebensmittelpunkt" zu benennen und diesem einen Abzahlungsplan beizulegen, was jeden Monat getilgt wird (dafür bezahle ich an ihn dann keine Lebensmittel, Hausnebenkosten etc.).
    Im Falle einer Paartrennung wird in diesem Vertrag stehen zu welchem Zinssatz er ab dann das Darlehen von mir bekommt und wie er es an mich abzuzahlen hat.

    Hört sich das vernünftig und gut abgesichert an?
    Ist es okay, wenn dieser Vertrag dann nebst uns beiden noch 2 Zeugen (von ihm und von mir eine Person) unterschreiben oder haben wir hier in unserer Überlegung etwas vergessen?
    Ich bin schon auf Eure Rückmeldung gespannt.

    Viele Grüße

    Sunny

    Guten Tag,

    ich bin auf der Suche nach der Antwort auf folgende Fragen zum Thema Angehörigen-Entlastungsgesetz:

    Wenn meine Eltern in einer Pflegeeinrichtung sind und selbst den Unterhalt hierfür nicht mehr bezahlen können.

    Ich haben eine Bruttoeinkommen von unter € 100.000, haben jedoch für meine eigene Altersabsicherung ein Vermögen von ca. € 150.000 auf diversen Konten angespart.

    Wird dieses Vermögen dann zur Unterhaltszahlung herangezogen?

    Falls ja: Ist der einzige Weg, dass ich mein eingespartes Vermögen behalten kann, wenn ich eine Immobilie erwerbe und diese selbst bewohne?

    Vorab bereits herzlichen für die Rückmeldung.