https://datenbank.nwb.de/Dokument/731829/
Aus Punkt 3.9 ergibt sich, dass beide Strecken korrespondieren müssen.
Thebat, Danke für die Antwort. Wenn man den Aspekt der Sicherheitsgefährdung mal ausblendet, geht aus diesem Punkt tatsächlich eine Korrelation hervor. Aber genau in die entgegengesetzte Richtung wie es das Finanzamt bei mir vorgibt. Es müsste nach Punkt 3.9 wegen der Billigkeitsregelung eine Kürzung der Entfernungspauschale vorgenommen werden und nicht eine Erhöhung der zu versteuernden Km vom Firmenwagen.
In meinem Fall: 42 Km für Versteuerung Firmenwagen; 78 Km Entfernungspauschale
-> Finanzamt: 78 Km für Versteuerung Firmenwagen (erhöht); 78 Km Entfernungspauschale
-> nach Punkt 3.9 müsste es heißen: 42 Km für Versteuerung Firmenwagen; 42 Km Entfernungspauschale (gekürzt wegen Billigkeitsregelung)
Die Korrelation besteht zwar, sagt aber aus, dass nur die Entfernungspauschale gekappt wird und damit wäre nach Punkt 3.9 wieder korrekt, die kürzeste fahrbare Strecke anzusetzen?!
Hallo,
da habe ich leider auch keine Auslegung des Gesetzes parat.
Beim Führen eines Fahrtenbuchs erfasst man neben dem Datum auch den Kilometerstand bei Fahrtantritt und nach Fahrtende.
In der Folge komme ich zum Ergebnis, dass bei Erfassung der tatsächlichen Fahrt nach der Einzelbewertung (oder Fahrtenbuchmethode) auch die damit verbundenen tatsächlichen Kilometer erfasst werden.
Ohne Nachweis würde ich aus Erfahrung davon ausgehen, dass das Finanzamt immer die kürzeste Strecke anerkennt.
RNowotny, danke dir auch für die Antwort. Deiner Argumentation kann ich auch völlig folgen, wenn man davon ausgeht, dass die Einzelbewertung gleichzusetzen wäre wie die individuelle Nutzwertermittlung via Fahrtenbuch.
Das ist sie ja aber nicht, sondern eine individuelle Nutzwertermittlung via Einzelbewertung auf Basis der pauschalen Nutzwertermittlung.
Dabei setze ich ja auch pro Tag an dem man von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährt auch nur einmal den Weg an (mit LNP x 0,002% x Km) was ja genau dem pauschalisierendem Vorgehen entspricht, nur eben tagesscharf. Daher würde ich die Fahrtenbuchmethode nicht der Einzelbewertung gleichsetzen.
VG