Ich entnehme den Antworten, dass bei Beträgen über 100.000,- EUR sicherheitshalber mehrere Konten geführt werden sollten. Das bedeutet dann aber auch, dass der freiwillige Einlagensicherungsfonds nichts „Wert“ ist.
Bei der Führung mehrerer Konten bei verschiedenen Banken entsteht dann ein vergleichsweiser hoher Aufwand je nach Anlagesumme.
Was ist mit den genossenschaftlich organisierten Banken, den Volks- und Raiffeisenbanken? Diese gehören, neben der gesetzlichen Einlagensicherung, keiner weiteren Organisation an, unterstützen sich im Insolvenzfall einer Niederlassung jedoch untereinander (BVR Institutssicherung). Ist das sicherer? Wohl kaum, oder?