Beiträge von MKE1

    Ich entnehme den Antworten, dass bei Beträgen über 100.000,- EUR sicherheitshalber mehrere Konten geführt werden sollten. Das bedeutet dann aber auch, dass der freiwillige Einlagensicherungsfonds nichts „Wert“ ist.

    Bei der Führung mehrerer Konten bei verschiedenen Banken entsteht dann ein vergleichsweiser hoher Aufwand je nach Anlagesumme.

    Was ist mit den genossenschaftlich organisierten Banken, den Volks- und Raiffeisenbanken? Diese gehören, neben der gesetzlichen Einlagensicherung, keiner weiteren Organisation an, unterstützen sich im Insolvenzfall einer Niederlassung jedoch untereinander (BVR Institutssicherung). Ist das sicherer? Wohl kaum, oder?

    Hallo,

    bei Tagesgeldanlagen wird häufig über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 EUR gesprochen, die im Fall einer Zahlungsunfähigkeit durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt wird.

    So weit so gut. Bei vielen nicht genossenschaftlichen Banken gibt es darüber hinaus zusätzlich die freiwillige Mitgliedschaft am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dort werden zusätzlich (!) 5 Mio. EUR je „privatem“ Kunden abgesichert. Durch eine sog. Sicherungsgrenze von 15% des haftenden Eigenkapitals (mind. 5 Mio. EUR) der betroffenen Bank ist die Sicherung jedoch limitiert (15% von 5 Mio. = 750.000 EUR; ab 2025 nur noch 8,75%).

    Wie sicher ist das Geld auf einem Tagesgeldkonto einer oben beschriebenen Bank, wenn mehr als 100.000 EUR angelegt wurden, also bis max. 750.000 EUR, vor allem dann, wenn es zu einer „(Banken-)Krise“ oder einem ähnlichen Ereignis kommt und der Einlagensicherungsfonds des BdB e.V. möglicherweise nicht ausreicht?

    Vielen Dank für eine Stellungnahme.