Beiträge von MikeSK

    Amundi scheint Anfang des Jahres in größerem Umfang Fonds "verschmolzen" zu haben. Mir ist etwas ähnliches passiert.

    In ihrem Schreiben dazu weißt Amundi darauf hin, dass diese Verschmelzung "nicht steuerneutral" durchgeführt werden kann, da er über Ländergrenzen hinweg geht. Der untergehende ETF war in Luxemburg und der neue ist in Irland (was man an den zugehörigen ISINs auch sieht).

    Deshalb der Vorgang "alles verkaufen und neu kaufen", wobei Gewinn realisiert wird, der versteuert werden muss - Neusprech: "Nicht steuerneutral".

    Was mich interessieren würde: der aufnehmende Fonds existiert erst seit Mitte Januar. Welchen Jahresanfangswert legt das Finanzamt dann für die Vorabpauschale zu Grunde? Den Eröffnungskurs?

    Wie sieht es bei gemeinsam veranlagten Eheleuten aus, die sowohl eigene als auch gemeinsame Freistellungsaufträge bei diversen Banken haben?

    Das die Summe der beiden eigenen plus der gemeinsamen Freistellungsaufträge nicht über 2000 € kommen darf ist klar.

    Und wenn die Summe bei jedem Einzelnen nicht über 1000 € kommt, sollte sich keiner beschweren - oder ist das zu einfach gedacht?

    Beispiel 1:

    Ehepartner 1: 800 €

    Ehepartner 2: 400 €

    Gemeinsamer: 300 €

    Summe: 1500 €

    Und was ist hiermit: Einer über 1000 €, aber zusammen unter 2000 €?

    Beispiel 2:

    Ehepartner 1: 1100 €

    Ehepartner 2: 400 €

    Gemeinsamer: 300 €

    Summe: 1800 €

    Danke für die Info