Beiträge von Mike1304

    Ich nutze für die Übersicht über mehrere Depots Finanztreff.de.

    Seit 2 Tagen fehlen mir hier bei diversen Aktien die Kurse (z.B. Amgen, Cisco),
    bei testweiser Neuanlage wird nur London als Börsenplatz angeboten.

    Weiß jemand, was da los ist oder wo man nachfragen kann?

    Lt. Schreiben meiner privaten KV entfällt ab 1.1.26 gemäß Jahressteuergesetz 2020 die schriftliche Bescheinigung an mich. Die Daten werden an die Finanzbehörde elektronisch übermittelt und die Arbeitgeber dürfen nur noch diese Daten verwenden.

    Ich bin als Rentner verpflichtet Änderungen der KV-Beiträge an die Rentenstelle zu melden. Ohne Bescheinigung kann ich das aber nicht.

    Wird die Rentenstelle automatisch über Elstam zugreifen oder muss ich weiter Bescheinigungen hochladen?


    Ein Anruf bei der KV brachte leider keine Klarheit die Hotline meinte, ich muss das Formular R0821 verwenden. M.W. ist das aber nur zur erstmaligen Beantragung des KV Zuschüssen nicht für Änderungsmeldungen.

    Kann mir jemand sagen wie die Änderungsmeldungen künftig erfolgen?

    Man kann zwar wieder Vorlagen anlegen und verwenden, aber nur in der App, nicht in der Web-Oberfläche.

    Zum Anlegen kann man eine bestehende Überweisung auswählen, anpassen und als Vorlage speichern.

    Aber Achtung: Wenn man sich bei einem Konto über Überweisung / Vorlagen die Vorlagen anzeigen lässt, werden alle Vorlagen aller Konten angezeigt ohne dass man in der Liste das abgebende Konto sehen kann.

    Wählt also den Titel so, dass Ihr abgebendes und empfangendes Konto eindeutig erkennt!

    Ich würde zur Neuanlage die Web-Oberfläche lieber nutzen, da ich hier z.B. die IBAN kopieren kann.

    Wer, warum auch immer, die Vorlagen auch im Web haben will:

    Bitte reklamiert das bei der DKB übers Kontakt-Formular!

    Vielleicht reagiert die DKB ja, wenn viele Kunden reklamieren!?

    Wieso guckst du nicht hier nach, da wird der ganze Ablauf haarklein beschrieben:

    https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/IBAN/IBAN_node.html

    Eben nicht!

    Mein 1. Satz stammt von da, weitere Infos sagen nur dass die Kreditinstitute das machen und man kann es z. B. über Online Banking beauftragen.

    Stimmt aber zumindest für DKB und HVB nicht.

    Deshalb ja die Frage nach Euren Erfahrungen

    Hast du denn eine IBAN hinterlegen können?

    Auf der Web-Seite der BzST steht:

    Nach § 139b Abs. 10 S. 1 Nr. 3 AO können Bürger und Bürgerinnen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihre Kontoverbindung (IBAN und ggf. BIC) durch das kontoführende Kreditinstitut übermitteln lassen.

    Bevor ich jetzt alle Familienmitglieder einzeln bei Elster oder sonst einem Portal registriere, habe ich versucht bei DKB und HVB einen Auftrag zu platzieren.

    Bisher leider erfolglos.

    Hat das schon jemand erfolgreich gemacht?

    Ich kenne einige Rentner, die freiwillig in der GKV blieben und jetzt in der Rente unter die Bemessungsgrenze kommen.

    In die Pflichtversicherung zurück geht nicht, auch nicht in die GKV der Rentner.

    Damit zahlen sie für Kapitaleinkünfte GKV-Beiträge.

    Ich glaube aber trotzdem, dass die Masse der hier im Thread Schreibenden gar nicht betroffen sind.

    Investmentsteuergesetz (InvStG) § 18 Vorabpauschale
    (3) Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.

    Auf die Vorabpausschale wird die Abgeltungssteuer erhoben.
    Aber wo steht denn, dass die Abgeltungssteuer mit Valuta ersten Werktag gebucht werden muss, auch wenn die Abrechnung und Buchung erst nach einigen Wochen erfolgt?

    Und:
    Bitte hört auf zu diskutieren, wie man die Sollzinsen vermeidet, das ist nicht die Frage des Threads!

    Gibt es einen Grund, warum ich am 15.1. eine Abrechnung und Buchung der Vorabpauschale erhalte,

    bei der die Abbuchung mit Valuta 2.1. erfolgt?

    Ich erfahre also am 15. wieviel ich am 2. aufs Verrechnungskonto gestellt haben sollte?

    Will die Bank nur Überziehungszinsen kassieren oder gibt es hierzu einen bürokratischen / gesetzliche Grund?

    Ich habe hier mehrfach gelesen, dass man Kursgewinne möglichst nicht realisieren sollte,

    wenn dann erhebliche Steuern fällig werden.

    Begründung: Das angelegte Kapital verringert sich um die gezahlten Steuern und kann keine Gewinne mehr machen.

    Jetzt überlege ich aber, was im Erbschaftfall passiert.

    Da werden Tageskurse zur Bewertung des Erbes herangezogen, die dann aber wg. der Steuer gar nicht erzielt werden können.

    Was kann man da sinnvollerweise tun?

    Schnell noch vor dem Tod Depots auflösen ist ja vielleicht nicht machbar.

    Hilft eine Verfügung im Testament, dass die Depots aufgelöst werden sollen und dann der Geldwert vererbt werden soll?

    Oder zieht dann trotzdem der Tageskurs zur Feststellung der Höhe der Erbschaft ?

    Andere Ideen?