Vielen Dank für Deine Anmerkungen!
1. Was machst Du, wenn Du z.B. am Ende einer 10- oder 42-tägigen Urlaubs- oder Geschäftsreise im Ausland schwer erkrankst oder verunfallst und längere Zeit im Krankenhaus (zB auf der Intensivstation) behandelt werden musst, ein Rücktransport aber entweder medizinisch nicht möglich oder aber nicht sinnvoll erscheint?
Gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt:
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr besteht.
Das wäre wohl deckungsgleich mit der DKV. Weiterhin:
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes gemäß Ziffer 4.4.2.2, spätestens jedoch mit dem Ende der sechsten Aufenthaltswoche. Endet das Versicherungsjahr während des Auslandsaufenthaltes, besteht der Versicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.
Ist die Rückreise innerhalb des Zeitraums, für den Versicherungsschutz besteht, aus medizinischen Gründen nicht möglich, so verlängert sich die Leistungsdauer solange bis die versicherte Person die Rückreise medizinisch vertretbar antreten kann.
2. Wer zahlt den Rücktransport, wenn die Behandlung auch vor Ort sinnvoll durchgeführt werden könnte, Du aber lieber früher an Deinen Wohnort zurückkehren möchtest, aber Dir einen dafür notwendigen ärztlich begleiteten Evakuierungsflug nicht leisten kannst?
Hierzu gilt:
Die Würzburger ersetzt die Mehraufwendungen für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
- Der Rücktransport wird vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt der Würzburger in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland;
- Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage;
- Die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.
Die Würzburger übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.
[...]
Die Würzburger erstattet die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tage der medizinisch vertretbaren Transportfähigkeit, sofern ein Rücktransport bis zum Ende der versicherten Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist.
Das klingt doch alles nicht ganz verkehrt, oder täusche ich mich?
Bei der DKV steht noch drin:
- den notwendigen Transport zur erforderlichen Erstversorgung zum nächst erreichbaren und aus medizinischer Sicht geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt. Versichert ist auch der ggf. notwendige Verlegungstransport von der Erstversorgungseinrichtung zu einem solchen Krankenhaus bzw. Arzt. Der Transport zurück in die Unterkunft ist ebenfalls mitversichert.