Beiträge von axolotl

    .....Fazit: Die stets knappe Rentenversicherung überweist (über mich und in meinem Namen) Gelder aus der Rentenkasse an die Krankenversicherung (Gewinn im letzten Geschäftsjahr 400 Mio. €), die deutlich über eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze hinaus gehen und gemäß Definition des Ministeriums so nicht statt finden dürfte.

    Alles gesetzeskonform heißt noch lange nicht, dass es gerecht ist!

    Da ich kein Einzelfall bin, sehe ich hier keine Gerechtigkeitskluft, ich sehe einen Krater.

    Danke auf jeden Fall für Eure Hinweise und Kommentare.

    Danke für Eure Hinweise und Fragen.

    Ich denke, hier wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert hierzu wie folgt: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege#:~:t…C3%BCcksichtigt.

    "bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden alle Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Nacheinander werden dabei Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt."

    In der Wirklichkeit, siehe oben, sieht es aber so aus, dass die Grenze überschritten wird. der KV fließt aus meinen Bezügen insgesamt mehr zu, als der über die Beitragsbemessungsgrenze definierte Höchstbetrag.

    Demzufolge sollte der RV-Anteil, der meiner KV zufließt bei den von mir hälftig gezahlten KV-Beiträgen, die über den Arbeitgeber ausgezahlt werden, abgezogen werden. Dieser Mehrbetrag wird aus meinen langjährig angesparten Beiträgen finanziert!

    Es verhält sich ja auch so bei privaten Rentenversicherungen. Wenn ich hier vorsorge, zahle ich hierdrauf keine zusätzlichen KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus.


    Hallo allerseits,

    seit dem 1.11.23 bin ich Rentner.

    In meinem Job arbeite ich aber noch einige Zeit weiter und schließe ein Projekt ab.

    Allein schon durch mein Arbeitsentgelt zahle ich den Höchstbetrag bei der KV, insgesamt 788,03 € die mein Arbeitgeber als Gesamtbetrag an die TK abführt zzgl. 169,58 PV.

    Nun fordert mich die KV per Bescheid auf zusätzlich noch 236,49 € monatlich zu entrichten. Dies sei der Betrag, den die Rentenversicherung auf Antrag an mich auszahlt und der an die KV weiter geleitet werden muss.

    Demnach erhält die KV für mich Beiträge aus drei Quellen, einmal durch mich, durch meinen AG und nun auch noch zusätzlich durch die RV. In Summe wird der Höchstbetrag deutlich überschritten.

    Ich denke, der Zuschuss der RV sollte mir direkt zustehen, da ich ja auch in den letzten 47 Jahren Beiträge in die RV eingezahlt habe.

    Was meint Ihr?