Danke für Eure Hinweise und Fragen.
Ich denke, hier wird die Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert hierzu wie folgt: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege#:~:t…C3%BCcksichtigt.
"bei freiwillig versicherten Rentnerinnen und Rentnern werden alle Einnahmen der Beitragsbemessung zugrunde gelegt. Nacheinander werden dabei Rente, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und sonstige Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt."
In der Wirklichkeit, siehe oben, sieht es aber so aus, dass die Grenze überschritten wird. der KV fließt aus meinen Bezügen insgesamt mehr zu, als der über die Beitragsbemessungsgrenze definierte Höchstbetrag.
Demzufolge sollte der RV-Anteil, der meiner KV zufließt bei den von mir hälftig gezahlten KV-Beiträgen, die über den Arbeitgeber ausgezahlt werden, abgezogen werden. Dieser Mehrbetrag wird aus meinen langjährig angesparten Beiträgen finanziert!
Es verhält sich ja auch so bei privaten Rentenversicherungen. Wenn ich hier vorsorge, zahle ich hierdrauf keine zusätzlichen KV-Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus.