Beiträge von Katzenhaus

    Hallo epsilon 2+berghaus,

    Danke für Eure Antworten.

    Es geht darum, das wir einen Flüssig-Gastank haben und dieser letztmalig im August 2022 gefüllt wurde. Mir ist schon klar, dass es hier eigentlich keine Soforthilfe geben kann.

    Die ISTA rechnet die Gaslieferungen in den Betriebskosten ab. Wir haben kein Gaszähler, oder müssen Abschläge zahlen, die Mieter auch nicht.

    Die Information von techem hatte ich bereits gelesen, hilft mir aber nicht weiter.

    Dann müsste es ja ausreichen, wenn ich dem Mieter dies mitteile, dass es hier keine Soforthilfe geben kann. Ich war mir halt nicht ganz sicher.

    VG Katzenhaus

    Hallo an das Finanztip-Team, (Frage zur Soforthilfe)

    ich bin Vermieter eine Mehrfamilienhauses und erhielt die Anfrage eines Mieters wie die Entlastung in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen wird.

    Ich kann die Entlastung nicht ausweisen, da ich Gas beziehe über einen Gaslieferanten. Diese Lieferung erfolgt nach Bedarf. Im Jahr 2022 war die letzte Lieferung am 10.08.22.

    Hier konnte der Gas Lieferer noch keine Entlastung ausweisen, kann überhaupt der Gas Lieferer Entlastung ausweisen??

    Aus meiner Sicht nicht.

    Für die Mieter erfolgte auch keine Erhöhung der Nebenkosten durch mich.

    Da ich keine Entlastung über die Gaslieferung erhalten habe, kann ich auch keine Entlastung an die Mieter weitergeben.

    Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 ist bereits über die Fa. ISTA erfolgt.

    Diese haben auch nichts ausgewiesen.


    VG Martina