Hallo epsilon 2+berghaus,
Danke für Eure Antworten.
Es geht darum, das wir einen Flüssig-Gastank haben und dieser letztmalig im August 2022 gefüllt wurde. Mir ist schon klar, dass es hier eigentlich keine Soforthilfe geben kann.
Die ISTA rechnet die Gaslieferungen in den Betriebskosten ab. Wir haben kein Gaszähler, oder müssen Abschläge zahlen, die Mieter auch nicht.
Die Information von techem hatte ich bereits gelesen, hilft mir aber nicht weiter.
Dann müsste es ja ausreichen, wenn ich dem Mieter dies mitteile, dass es hier keine Soforthilfe geben kann. Ich war mir halt nicht ganz sicher.
VG Katzenhaus