Ich habe erst vor kurzem die Bearbeitungsgebühren von der Santander erstattet bekommen (nach 2011). Allerdings ohne Zinsen.
In meinem Schreiben habe ich das jedoch ausdrücklich gefordert. Lohnt ein erneutes Anschreiben und ein Gang zum Anwalt? Nach http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__246.html sollte der Fall doch klar sein, oder?