Beiträge von Uwe S

    Hallo Forum, dieses Jahr wird ja erstmalig das Thema Vorabsteuerpauschale aktuell. Ich verstehe die Berechnungsgrundlagen und wie sie sich ergeben [klare Formel] . Das was mir nicht klar ist. Wenn ich meine Anteile nach einiger Zeit gewinnbringend verkaufe, wird die bereits gezahlte Steuer der Vorjahre [auf einen fiktiven Gewinn der Zukunft] ggf. mit berücksichtigt. Gesetzt dem Fall, wenn ich aber mit Verlust [ggf. Halbierung oder mehr] verkaufen muss. Was passiert dann mit der vom Finanzammt einbehaltenen Steuer. Habe ich dann zweifach verloren 1. den Verlust aus meinem eingestzten Kapital 2. die auf fiktiven Gewinnen basierenden Steuern der Vorjahre ? - Selbst wenn dies auf den Verkauf bei anderen Fonds angerechnet werden würde! - was mache ich wenn ich nur eine Position habe? Vielen Dank für Rückmeldungen :) :/