Genau- hab seit 2014 wie gesagt durchgehend gearbeitet! Also ist es unabhängig, ob ich beim neuen Arbeitgeber keine 12 Monate war - solang ich vorher beim alten Arbeitgeber ununterbrochen gearbeitet habe, passt das?
Was ist eigentlich wenn ich jetzt kündige und einen neuen Job annehme - hab ich dann Anspruch auf das Insolvenzgeld? Denn das wurde noch nicht bezahlt....