Ich bin kein Anwalt, aber ich verstehe das Gesetz wie folgt.
Die Vorabpauschale ist in §18 Investmentsteuergesetz geregelt. Dort ist ausschließlich von Investmentfonds die Rede. Gemäß den EUWAX-Dokumenten sind die Wertpapiere jedoch keine Fondsanteile, sondern „Inhaberschuldverschreibungen nach deutschem Recht im Sinne von §793 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“. Ergo fällt darauf auch keine Vorabpauschale an.