Hallo,
ich beziehe aktuell ALG I und habe bereits bei einem neuen Job unterschrieben. Allerdings war das Ganze sehr voreilig, da ich mit den Arbeitgeber und das Gehalt kaum über dem ALG I liegt. Nun überlege ich einen Aufhebungsvertrag einzugehen um den Job nicht antreten zu müssen und weiter nach einem besseren Job zu suchen. Ich habe die Vertragsunterschrift der Arbeitsagentur noch nicht gemeldet, allerdings vermute ich, dass mich der neue AG bereits der Sozialversicherung gemeldet hat. Ich gehe davon aus, dass wenn ich die Arbeitsagentur explizit um die Umstände informiere, diese eine Sperrzeit verhängen würde, da ich ja so gesehen aus eigenem Willen kündige. Weiss jemand wie hier die genauere Lage ist? Macht es einen Unterschied, wenn ich in der Probezeit kündige? Gibt es hier eine Vorgehensweise, die ihr empfehlen würdet, um dennoch ohne Sperrzeit weiter ALG I zu beziehen?
Besten Dank im Vorraus!