Ich habe nun meine Rückzahlung von der Canada Life erhalten, allerdings stellt sich mir nun eine andere Frage. Laut der beigefügten Steuerbescheinigung habe ich nun negative Kapitalerträge erzielt in Höhe von 6.232,83 (Kapitalerträge im sinne des § 43 abs. 1 satz 1 nr. 4)
Bedeutet das, ich kann den Verlust mit meinem Gewinn aus Veräußerungen von anderen Aktiengeschäften, auf die ich Kapitalertragssteuer zahlen musste, verrechnen lassen, so dass ich dafür dann Geld wiederbekomme?
Oder verstehe ich hier was falsch? Sprich ich müsste nun im besten Fall Gewinne aus meinen ETF's in Höhe von 6.232,83€ verkaufen? Meinen jährlichen Steuerfreibetrag habe ich schon ausgeschöpft.