Beiträge von Christian0606

    Die zusätzliche Einsparung nur mit der Differenz aus Arbeitspreis uns 12ct zu berechnen ist nicht korrekt. Alles was 20% Einsparung überschreitet wird mit dem vollen Arbeitspreis vergütet. Das genau war ja der Anreiz um mehr als "nur" 20% einzusparen.
    Sieht man auch bei Eingabe in den Rechner hier auf Finanztip, z.B. mit folgenden Werten

    Verbrauch:11000 kwh
    Arbeitspreis: 20ct
    Einsparung: 40%

    Dein Ergebnis

    Rabatt auf Deine monatliche Abschlagszahlung

    58,67 €

    Rabatt auf Deine Jahresrechnung

    704,00 €

    Rabatt durch Preisbremse bei gleichbleibendem Verbrauch

    32,00 %

    Wenn Du das oben angegebene Einsparziel schaffst, bekommst Du zusätzlich zurück:

    880,00 €

    Darf man hier verlinken? Ich finde hier (letzter Abschnitt ganz unten) ist das mit der zusätzlichen Ersparnis bei mehr als 20%Einsparung gut vorgerechnet:

    https://www.merkur.de/wirtschaft/gas…r-91952350.html

    Ihr bekommt einen monatlichen Entlastungsbeitrag der sich bestimmt aus der (Jahres)Prognose (gleichmäßig verteilt auf 12 Monate) und der Differenz zwischen Arbeitspreis und 12 Cent. D.h. in den ersten 6 Monaten bekommt ihr eine höhere Entlastung, in den folgenden Monaten eine geringe. Beachte: euer tatsächlicher Verbrauch (in 2023) spielt (fast) keine Rolle für den Entlastungsbeitrag.

    Sorry wenn ich es falsch ausgedrückt habe. Es geht mir nicht um die Entlastungsbeiträge, sondern um die Jahresendabrechnung und die tatsächliche Erstattung wenn man die 80% vom progn. Jahresverbrauch noch deutlich unterschreitet.

    Bei uns:
    Entlastungskontingent (80% des Vorjahresverbrauchs): 15000 kwh
    tatsächlicher Verbrauch 2023: 11000 kwh
    Differenz: 4000 kwh

    Bekommen wir jetzt 800EUR (4000 x 0,20)
    oder 600 EUR (4000 x 0,15)
    zusätzlich zurück?

    Wäre der Gaspreis konstant bei 20 ct/kwh geblieben wäre es klar und es wären 800EUR, aber durch die Senkung zum Juli ist es mir nicht klar, weil ich im Text der Bundesregierung keinen Stichtag finde.

    Guten Abend,

    ich beschäftige mich gerade mit der Gaspreisbremse und der Frage ob es für den "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" einen bestimmten Stichtag gibt, da mein Anbieter den Arbeitspreis zum 01.07.2023 gesenkt hat.

    Konkret an meinem Beispiel:
    Wir haben in 2023 im Vergleich zum prognostizierten Verbrauch über 40% Gas eingespart (durch Umstellung der Heizung und durch Heizen mit PV-Anlage)
    Arbeitspreis zum 01.01.2023 betrug 20 ct/kwh

    Preissenkung zum 01.07.2023 auf 15ct/kwh

    Die zusätzlichen 20% Einsparung bekommen wir ja multipliziert mit dem "vertraglich vereinbarten Arbeitspreis" zurück, aber welcher wird hier als Referenz genommen?
    Der zum 01.01.2023 ?
    Der ab 01.07.2023?
    Oder eine Mischkalkulation?

    Vielen Dank vorab für eure Meinungen