Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann davon ausgehen, dass ein Wechsel von Steuerklasse 1 zu Steuerklasse 2 eine Erstattung möglich macht. Schließlich ist der Kinderfreibetrag deutlich höher in der STK. 2. Kann ich die evtl. Erstattung auch rückwirkend beantragen?