Ich möchte mich hier einklinken: ausgehend von einem Behindertentestament mit Dauertestamentvollstreckung für einen der Erben (Vorerbe), wer versteuert eventuelle Mieteinnahmen bis zur Erbauseinandersetzung in der Einkommensteuererklärung?
Anteilig jeder Erbe inkl Vorerbe oder anteilig jeder Erbe aber der Testamentvollstrecker (TV) für den Vorerben? Vorerbe kann ja keine Einkünfte haben.
Und: werden die "Ausgaben" wie Hausgeld äquivalent zum Abzug gebracht, kann also der praktisch mitellose Vorerbe daran beteiligt werden, oder wird er nur an den Einnahmen beteiligt?