Ich warte mal die Höhe der Beiträge ab. Habe das Versicherungsbüro (ist vor Ort) angeschrieben. Dann sehen wir weiter
Beiträge von Jodimaster
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Tipp: Den Begünstigten einer LV kann man - ebenso wie das Testament - jederzeit ändern.
Ja macht aber kein Sinn der Bruder ist im SGB II Bezug. Zufluß ist dann Einkommen.
LV ist keine Erbmasse. Wäre also nicht als Vermögen im SGB II Zu werten.
Anders wenn alles so bleibt (begünstigte Mutter)
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Egal ob das Einkommen reicht oder zusätzlich GruSi bezogen werden muss, ein Betrag von über € 100,- müsste bei der Person verbleiben.
Ja im Pflegeheim SGB XI ist das so mit den Taschengeldbetrag. In der EGH als Selbstzahler jetzt nach einer dicken Miethöhung zum 01.01.2025 bleibt nichts mehr übrig.
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Und dann noch was: Begünstige Person ist die Mutter (auch im hohen, kranken Alter).
Wenn der oder die Begünstigten einer LV zum Fälligkeitszeitpunkt bereits verstorben sind und es somit keinen Bezugsberechtigten mehr gibt, fällt die Leistung der Versicherung in den Nachlass.
Seit Juli 2023 zählen Erbschaften zum Vermögen im SGB II (Bürgergeld) und das Gesamtvermögen ist bis zum Gesamtvermögensfreibetrag geschützt.
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So jetzt gibts weitere Infos:
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Ja genau ist ein Altvertrag
ZitatGeht es jetzt hier um zwei komplett underschiedliche Dinge? Die "BU Zusatzversicherung" im 1. Beitrag war doch nur zur Fortführung der LV-Beiträge und keine BU, die den Lebensunterhalt abgesichter hat?
Bei mir (Provinzial LV, Vertrag von 1999) hätte die BU-Zusatzversicherung bis 20 Jahre nach Abschluss der LV die Beiträge gezahlt. Meine "richtige" BU ist/war davon völlig unabhängig und läuft bis zur damals gültigen Regelatersgrenze, genauso wie die LV.
Wie gesagt die BU endet jetzt zum 01.06.2025, und laut Schreiben wird die LV bis 2035 weiterlaufen.
Ich versuch weitere Informationen zu beschaffen
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Ja ich kämpfe rechtlich ihn es solange wie möglich in der EGH zu halten. Da gilt nämlich nicht die gesetzliche 10.000 EUR Schonvermögengrenze. Da bin ich schon gut fit und habe entsprechende Rechtsleute am Start.
Ja die EGH betrifft nur Kosten der Unterkunft + Leben. Fachleistung (ca. 4500 EUR)Monat) Kostenträger LWL
Finanzierung durch seine gesetzliche Rente + BU bislang. BU fällt weg im Juli dann gesetzliche Rente+ Aufstockend Wohngeld (beantragen)
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Ja die BU hat die Grundsicherung über viele Jahre erspart. Ab 01.07 muss ich Wohngeld beantragen und wenn er ins Pflegeheim muss dann ist Hilfe für Pflege erforderlich.
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Ich versuche mal weitere Informationen in den nächsten Tagen zu beschaffen
Dann kommen die Fragen.
Die person droht auch die Abschiebung in einen pflegehheim nach SGB XI
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Provinzial ist die Versicherung.
Genau das muss es sein. Die BU Zeit war jetzt aber wirklich eine Lange zZeit
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Die in die Lebensversicherung eingeschlossene BU Zusatzversicherung endet zum 01.07.2025. Die letzte Rentenzahlung erfolgt zum 01.06.2025
Ab den 01.07.2025 sind die Beiträge wieder zu zahlen.
Sie können die Beiträge problemlos per SEPA Lastschrift zahlen.
Der Vertrag endet zum 01.07.2035. Es wird Ihnen rechtzeitig ein Ablaufschreiben übersandt.
Ich versuche nächste Woche rauszubekommen wie hoch die Beträge überhaupt sind.
Er hat gar kein Einkommen mehr dieses geht voll für das EGH Heim drauf.
Ich hab die gesetzliche Betreuung.
Hat jemand Ahnung davon ?
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Kann mir das nochmal jemand klar und deutlich beantworten ? Danke
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Zitat
Der "bestimmte Betrag" ist 1% der monatlichen Bezugsgröße (2024: 35,35 Euro für die alten Bundesländer). Bei einem Rentenfaktor von 25 dürfte das Guthaben im Vertrag somit knapp 14.000 Euro betragen.
ZitatWenn in grob 20 Jahren das eine Prozent der monatlichen Bezugsgröße bei 70 Euro liegt,
dann bei einem zivilen Rentenfaktor über 25.000 Euro für die Verrentung zur Verfügung stehen (also nach Kosten), damit das passt.
Verwirrend. 14.000 EUR oder 25.000 EUR ?
Wenn ich nichts aus der Reihe einzahle fließen im Vertrag 175+60 EUR jährlich hinzu. Also 235 EUR.
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ZitatAlles anzeigen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-p11-1…23_ba044381.pdf
Fachliche Weisungen §§ 11-11b SGB II BA Zentrale FGL 21 Stand: 24.10.2024
Bei der Berücksichtigung von Einnahmen aus Kapitalvermögen als Einkommen sind insbesondere die Kapitalertragsteuer, Kirchen-
steuer sowie die mit der Erzielung der Einnahmen verbundenen notwendigen Ausgaben abzusetzen und der Freibetrag in Höhe von
100,00 Euro jährlich nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 Bürgergeld-V zu beachten.
(3) Die Wertstellung von Kapitalerträgen, insbesondere bei Sparbüchern, erfolgt jeweils zum 31. Dezember eines Jahres. Der Tag der
Wertstellung ist auch der Tag des Zuflusses. Das gilt unabhängig davon, wann der Vermögensinhaber/in die Zinsgutschrift vom Kreditinstitut nachtragen lässtSo schön die ETPs/ETNs alle sind. Habe mir auf https://www.justetf.com/ viele angesehen auch Kryptohaltige bzw. in Kombination mit Gold.
Im Bürgergeld leider sinnlos. Nur das Schonvermögen auf Girokonto rumliegen lassen macht auch kein Sinn. Da bleibt dann immer noch das Tagesgeld auch wenn die Renditen ein Witz sind aber sie fallen in den Freibeträgen des Bürgergelds. -
Was spricht den gegen die Firma ?
Der Fonds ist ausschüttend, d.h. die versteuerten Dividenden fließen dem Halter jährlich zu. Beim Verkauf wird der Kursgewinn ebenfalls mit 25% versteuert - und Schluss. Welche Überraschung soll da dann noch kommen?
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Ich hab diesen ETF aus einen anderen Forum
Amundi Prime All Country World UCITS ETF UCITS ETF Dist | ETF150 | IE0009HF1MK9Alle wichtigen Informationen und Vergleiche zum Amundi Prime All Country World UCITS ETF UCITS ETF Dist (ETF150 | IE0009HF1MK9) ➤ justETF – Das ETF Portalwww.justetf.comKönnt ihr euch den mal anschauen.
Amundi Prime All Country World UCITS ETF UCITS ETF Dist
ISIN IE0009HF1MK9
WKN ETF150
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Deshalb einfach einen ETF Sparplan abschließen und das war’s.
Wie soll das gehen ?
Den Riester kann man mit 60/175 EUR/Jahr weiterlaufen lassen.
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das ist korrekt die kommende CDU Regierung wird das auf den Kopf stellen. Es wird ja täglich nur noch vom schlimmen faulen Bürgergeldempfänger geschrieben während VW Bosse mit 28.000 EUR verlangen das die Arbeiter Gehaltseinbußen in Kauf nehmen. Aber das ist ein anderes Thema
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Wenn ich z.b heute parallel bei ein Broker nach Wahl z.b den MSCI World ETF kaufe zählt das leider nicht als Altersvorsorge wenn man Bürgergeld bezieht.
Der generell Freibetrag auf Kapitalerträge liegt gerade mal bei 100 EUR jährlich ohne Anrechnung. Das ist mit Tagesgeld machbar. Darüher hinaus sind noch 30 EUR/Monat frei (dan muss der Zufluß aber monatlich sein).
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Wir können gerne auch mal hier weg von Krypto gehen. Habe mich damit bis auf Gold noch nicht beschäftigt.