Beiträge von Hottemax

    Ich habe bei Rheinpower einen Stromvertrag (MeinStrom12) über check24 abgeschlossen, Erstvertragslaufzeit 12 Monate, Preisgarantie 12 Monate.

    Nach Zusendung der Tarifdetails (eine Seite) erscheint dort zusätzlich folgender Passus:

    Preisanpassung

    Es besteht ein einseitiges Preisänderungsrecht durch die Stadtwerke Duisburg AG nach billigem Ermessen. Bei einer

    Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.


    Ist das inzwischen gängige Praxis? R(H)EINPOWER MeinStrom 12.PDF