Das macht aber auch keinen Unterschied, als Nacherben würden N1 und N2 als Erben von W besteuert[...]
Es würde sich dadurch doch durchaus sowohl der Freibetrag ändern als auch die Steuerklasse, oder nicht?
Gesetz dem Fall das Erbe wäre von W an M gegangen und von M dann an N1&N2 (N1+N2 sind ja schließlich die Enkel von M).