Beiträge von Surfer

    Ok, verstanden...danke für eure Antworten.

    Das würde mir alle Sorgen und Zeitdruck nehmen :thumbup:

    Noch ein Praxisbeispiel für mein Verständnis:

    -> ETF Verluste bei Trade Republic in 2022 realisiert. z.B. 10.000 €

    -> z.B. im Jahr 2030 bei Bank XY etc. steuerlich relevante Kapitalerträge (nach Freibeträgen) von 1000 € realisiert.

    -> Dann beantrage ich bis 15.12.2030 eine Verlustbestätigung bei Trade Republic

    -> Verluste (auf Basis Trade Republic Verlustbestätigung 2030) und Kapitalerträge (auf Basis Bank XY Jahressteuerbescheinigung 2030) trage ich in Anlage KAP der Steuerrerklärung 2030 ein.


    Wäre das soweit korrekt?

    -> Ab dem Steuerjahr 2030 kann ich dann einen Verlustvortrag von 9.000 € beim FA geltend machen und von Jahr zu Jahr "mitnehmen"

    --> Trade Republic setzt dann mein Verlustkonto auf Null und ich muss diese Verluste ab diesem Zeitpunkt immer in der Steuererklärung mit etwaigen Gewinnen ausgleichen, weil Trade Republic meine dortigen Verluste "ausgenullt" hat?

    Ebenfalls korrekt?

    Diese Aussage würde dem aber widersprechen:

    Sollten Sie die Frist [für die Beantragung der Verlustbestätigung] verpassen, können Sie dennoch von der Verlustverrechnung profitieren. Dann allerdings nur noch, wenn Sie in der Folge beim gleichen Broker oder der gleichen Bank künftig Gewinne erzielen. Mit den Gewinnen anderer Depots können Sie die Verluste nach der Frist nicht mehr ausgleichen.

    Quelle: https://www.sparkasse.de/aktuelles/akti…verrechnen.html


    Ok, gehen wir davon aus, für 2022 erhalte ich keine Verlustbestätigung mehr.

    Dann werde ich auch für 2023 keine mehr erhalten, denn auch hierfür ist die Frist verstrichen.

    Ergo würde die nächste Verlustbestätigung, die ich tatsächlich erhalten werde, diejenige für 2024 sein.

    Tauchen, dann in der Verlustbestätigung 2024 meine realisierten Verluste aus 2022 noch auf, weil Trade Republic diese in die Folgejahre überträgt?

    Oder gilt dann (s. mein Eingangspost):

    Die Verluste aus 2022 sind "für immer futsch" und ich kann sie nie wieder mit Gewinnen verrechnen, wenn ich sie nicht im Jahr der Realisierung (=2022) mit der Verlustbestätigung 2022 in der Steuererklärung 2022 eingetragen habe?

    Hallo zusammen,

    - ich habe 2022 einen größeren Verlust aus ETFs realisiert

    - ich habe eine Fristverlängerung beim FA für die Abgabe meine Steuererklärung 2022 bis 15.01.24

    - ich hatte die Verlustbestätigung beim BrokerTrade Republic nicht beantragt und dies erst heute am 06.01.24 getan

    - Ich gehe davon aus, dass ich die Verlustbestätigung nicht mehr vor dem 15.01.24 erhalte

    Jetzt frage ich mich sorgenvoll:

    - Wenn ich die Verluste aus 2022 nicht in der Steuererklärung 2022 erfasse, sind sie dann "für immer dahin", und ich kann sie nie wieder als Verlustvortrag erfassen.

    - Oder kann ich sie auch erstmalig in der Steuererklärung 2023 erfassen, falls mich die Verlustbescheinigung erst nach der Frist erreicht?

    - Kann ich die Verluste auch ohne Verlustbescheinigung irgendwie in 2022 (zur Not annäherungsweise) erfassen und dann in 2023 mit vorliegender Verlustbescheigung korrigieren? Oder per Widerruf, Einspruch, o.ä. noch in der 2022er Erklärung nach erfolgter Abgabe irgendwie korrigieren, falls ich die Verlustbestätigung z.B. 1-2 Wochen nach Abgabefrist noch erhalte?

    - Oder dann lieber die Abgabe nochmals rauszögern, bis die Verlustbestätigung vorliegt? (Was ich ungern tun würde, da Frist bereits 2mal verlängert. Habe da Angst vor einer Strafe)

    Was würdet ihr in dem Fall tun?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    LG
    Surfer