Beiträge von vwschumi
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Die Aussage Satz 2 kann ich nicht so richtig interpretieren -was wollte der Gesetzgeber damit sagen: Was bedeutet vergleichbare Leistung
A) vergleichbarer Zweck = Pflegetagegeld : OK
B) vergleichbare Höhe? Gesetzliches Pflegegeld + Pflegetagegeld der Zusatzversicherung liegen letztlich über dem ges. Pflegegeld - ist das auch relevant oder verrenne ich mich hier?
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