Dank. Ich habe weder in der Vereinbarung zum SEPA-Lastschriftverfahren eine solche Einschränkung gelesen noch in den Allgemeinen-GB. Na ja, ich habe die Sparkasse gebeten eine schriftliche Begründung für die Weigerung, das Lastschriftverfahren in dem für die letzten 10 Wochen mehr als 10.000 € eingezogen werden solltn, durchzufüren zu geben.
Gibt es für das Finanzamt unterschiedliche Rechte für den Zugriff auf ein Giro- bzw. Geschäftsgirokonto?