Beiträge von Gregor75

    Dank. Ich habe weder in der Vereinbarung zum SEPA-Lastschriftverfahren eine solche Einschränkung gelesen noch in den Allgemeinen-GB. Na ja, ich habe die Sparkasse gebeten eine schriftliche Begründung für die Weigerung, das Lastschriftverfahren in dem für die letzten 10 Wochen mehr als 10.000 € eingezogen werden solltn, durchzufüren zu geben.

    Gibt es für das Finanzamt unterschiedliche Rechte für den Zugriff auf ein Giro- bzw. Geschäftsgirokonto?

    Für ein Girokonto (keine Geschäftsgirokonto) wurde ein SEPA-Lastschriftverfahren mit der Sparkasse vereinbart. In diese Vereinbarung steht explizit die Girokontonummer. Für dieses Konto wurde in der Vergangenheit von mehr als 10 Jahren Basis-Lastschrigten und Sammler-Lasttschriften ohne Beanstandung abgewickelt. Nun wurde eine Sammler-Lastschrift nicht ausgeführt. Die Begrondung lautete, dass innerhalb von 10 Wochen Einzüge von Mehr als 10.000 € aufgegeben wurden. Woher kommen die Grenzen. Weder in der Vereinbarung zum mit der Sparkasse noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden solche Grenzen Genannt. Die Sparkasse möchte mit einem "Beratungsgespräch" unbedingt das Ein Geschäftsgirokonto eröffnet wird. Die Sparkasse berät also zu einem teureren Konto. ;)

    Hallo zusammen,

    Die Sparkasse möchte dass ich ein weiteres Konto eröffne. Ich muss meine Lastschriften (Basislastschriften) und Sammlerlastschriften über ein „Geschäftskonto“ abwickeln. Dies ist nach meiner Kenntnis zwingend für Eine GmbH zwingen erforderlich. Auch bin ich der Meinung, dass bei Girokonten nicht nach Geschäfts- oder Privatkonten gemacht wir. Als Freiberufler betreibe ich kein Gewerbe. Aus welcher Überlegung will mir die Sparkasse nun ein weiteres Girokonto andrehen über das ich meine Lastschriften abwickeln soll? Ist das ein neues Geschäftsmodell der Sparkasse? Als Freiberufler betreibe ich kein Gewerbe. Oder steckt das Finanzamt dahinter weil es eher auf „Geschäftskonten“ einen Zugriff erwirken kann?