Beiträge von TheWho

    Hallo zusammen,

    folgender Fall: Aufgrund von Wegzug und Wegfall der Homeoffice Möglichkeiten ab 01.04. wird der Job nicht mehr möglich sein mit Kind, daher muss die Person zum 31.03. selbst kündigen.

    Seit 2020 Vollzeit gearbeitet, zur vereinfachten Rechnung nehmen wir mal an 7.500€ brutto im Monat.
    Ab Oktober bis Mitte Dezember Mutterschutz (habe gelesen, das wird 0 angerechnet, danach 40% Elternzeitteilzeit (3.000€ brutto).
    Vollzeit: 7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k
    Real-Ist: 7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |7.5k |0.0k |0.0k |1.5k |3.0k |3.0k |3.0k
    Also in der 12 Monatsbetrachtung Real 28,5k weniger aufgrund der Geburt und Betreuung des Neugeborenen (<3 Jahre)

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass für die Bemessungsgrundlage dann quasi Oktober 2024-September2025 genommen werden und somit der Bemessungsbetrag wieder 12*7.500€ also 3296,70€ Arbeitslosengeld pro Monat ist?

    Hallo zusammen,

    möchte ein Haus kaufen und bin gerade am Optimieren der Notargebühren. Jetzt habe ich lustigerweise festgestellt, dass der Verkäufer ungefähr die Grundschuld aktuell auf der Immobilie hat, die ich auch haben möchte (private Grundschuld, also meine Eltern werden reingeschrieben).

    Jetzt ist die Frage: Ist es möglich (und günstiger?), dass ich anstatt die Grundschuld zu löschen und neu zu bestellen, sowohl Schuldner als auch Gläubiger ändere (2fache Umschuldung)?

    Spiel es dabei eine Rolle ob der Schuldner die Grundschuld schon beglichen hat oder nicht? (das weiß er aktuell nicht, schaut er die nächsten Tage in seine Unterlagen)

    VG