Beiträge von Lenel

    Lieber Referat Janders,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Verstehe ich richtig, dass du mit "nach Steuern" auf die Versteuerung möglicher Kapitalerträge durch ETFs oder Festgeld verweist?

    In der Tat hat mich dieser Umstand auch umgetrieben, da letztendlich nicht nur der reine Kapitalertrag gesehen werden muss, sondern auch der steuerliche Abzug.

    Viele Grüße und danke

    Liebes Forum,

    da ich bereits einige ähnliche Einträge gefunden habe, würde ich gern eure Expertise zu meinen Rahmenbedingungen einholen und würde mich über eure Rückmeldungen freuen:

    Im Februar 2018 wurde eine Baufinanzierung in Höhe von 380.000,00 € abgeschlossen.

    Der Sollzinssatz beträgt p.a. 2,47 % und ist gültig bis 31.01.2048. In den Jahren von 2018 bis 2047 ist jeweils zum 31.12. einmal jährlich eine Sondertilgung bis maximal EUR 19.000,00 möglich.

    Im zurückliegenden Jahr wurden 8.618,75 € Zinsen gezahlt und 7.634,17 € Tilgungen geleistet. Per 31.12.2023 betrug der planmäßige Kapitalrest 344.785,94 €. Nach Ende der Zinsbindung sind noch 64.290 € als Restschuld zurückzuzahlen.

    In den letzten Jahren wurde von der Möglichkeit der Sondertilgung kein Gebrauch gemacht, da dies finanziell nicht möglich war. Nun stehen 80.000 € zur Verfügung, über deren Investition ich mir unschlüssig bin.

    Die Frage ist, ob es a) sinnvoll ist das zur Verfügung stehende Kapital zur Sondertilgung zu nutzen (insbesondere aufgrund der bestehenden Restschuld) oder einen Teil des Geldes b) in ETFs oder als Festgeld anzulegen, um nach Ablauf der Sollzinsbindung die Restschuld aus Eigenkapital begleichen zu können.

    Ich danke bereits im Voraus für die Rückmeldungen!